* Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat unterstützt beispielsweise mit der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme mit 30 % – weitere 5 % Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Heizung (Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal welchen Alters, bzw. Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist) erhalten Sie zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30 % Einkommensbonus – auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70 % begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Förderratgeber.