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Heizungstausch: KfW weitet Antragstellung für Heizungsförderung aus

Im Verlauf des Jahres 2024 ermöglicht die KfW schrittweise verschiedenen Eigentümergruppen die Antragstellung auf Heizungsförderung. Nun ist das für folgende Wohngebäude in diesen Besitzverhältnissen möglich:

  • Seit dem 27.02.2024: private Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum
  • Seit dem 28.05.2024 Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (ab zwei Wohneinheiten)
  • Seit dem 28.05.2024 Wohnungseigentümergemeinschaften (nur für Gemeinschaftseigentum)
  • Seit 27.08.2024 werden weitere Privatpersonen antragsberechtigt sein: Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern, sowie Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden. Auch Unternehmen und Contractoren, die Investitionsmaßnahmen in bestehenden Wohn- und Nichtwohngebäuden durchführen, können ab dann diese Förderprogramme beantragen.

Ab November 2024 erfolgt voraussichtlich die Antragsstellung zur Heizungsförderung für Kommunen – Wohn- und Nichtwohngebäude über das KfW-Kundenportal. Wegen der zeitlich versetzten Einführung gelten für das Jahr 2024 Ausnahmeregelungen. Sie erlauben, den Förderantrag auch nach dem Heizungstausch zu stellen. Mehr erfahren Sie auf dieser Seite.

BEG EM 2024: So stellen Sie einen Förderantrag

Um schrittweise einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen, unterstützt der Staat Eigentümer durch hohe Zuschüsse, wenn sie die Wärmeerzeugung auf Erneuerbare Energien umstellen und in die Energieeffizienz ihres Hauses investieren. Das zahlt sich nicht nur für die Umwelt aus, sondern auch für den eigenen Geldbeutel.

Seit diesem Jahr ist die neue Heizungsförderung im Gegensatz zu Förderanträgen für energetische Sanierungsmaßnahmen nicht mehr beim BAFA, sondern bei der KfW-Bank zu beantragen. Wir schaffen für Sie einen Überblick, welche Schritte Sie als Fachhandwerker im Prozess zur Förderantragstellung befolgen müssen.

So gehen Sie als Fachhandwerker vor:

Die wichtigsten Schritte finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Voraussetzung für Sie als beteiligter Fachhandwerker sind u.a. die Registrierung bei der dena und ein sogenannter Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Endkunden. Um eine Bundesförderung zu erhalten, muss diese Vorgehensweise eingehalten werden:

 

Nachfolgend sind die Links zur dena und zur KfW bzw. zur BzA hinterlegt – hier erfolgt der Zugang jeweils über den gleichen Login.

  • Hier geht es zur dena
  • Hier geht es zur KfW

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Vorgehen als Fachhandwerker finden Sie bei uns auf YouTube:

Heizungsförderung bei der KfW: So gehe ich als Fachhandwerker vor (youtube.com)

Maximale Förderung, minimale Bürokratie

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Jetzt Einzelmaßnahmen-Förderung sichern

Sie möchten das Thema Antragstellung zur Bundesförderung abgeben? Unser Vaillant Fördergeld Service begleitet den kompletten Fördergeld-Prozess inkl. Erstellung der Bestätigung zum Antrag (BzA) sowie der Bestätigung nach Durchführung (BnD) bei der KfW und entlastet Sie so in Ihrem Tagesgeschäft. Darüber hinaus unterstützen wir Sie mit den folgenden Maßnahmen:

  • Prüfung von tagesaktuellen Fördermitteln auf Bundes- und regionaler Ebene
  • Ermittlung der korrekten förderfähigen Kosten von allen beteiligten Gewerken
  • Fristenkontrolle bei den Förderprogrammen sowie Unterstützung bei Sachverhaltsaufklärungen und Widersprüchen gegenüber dem Fördermittelgeber

Der ausgefüllte Beauftragungsbogen muss gemeinsam mit dem Liefer- und Leistungsvertrag an den Vaillant Fördergeld Service gesendet werden.

 

Hier Beauftragungsbogen herunterladen (619 kB)

Leitfaden für Ihre Kunden:

Nach Erstellung der BzA und der BzA-ID registrieren sich Ihre Kunden im KfW-Portal für Endkunden und führen die Antragstellung unter Angabe der zuvor generierten BzA-ID durch.

Im nachfolgenden Video finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Antragsstellung für Ihre Kunden:

Hinweis:

Förderanträge für energetische Sanierungsmaßnahmen sind bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen. Eine Besonderheit gibt es hierbei: Der Bau und die Erweiterung von Gebäude- und Wärmenetzen zählt zwar zur Heizungsförderung, ist aber beim BAFA zu beantragen. Hingegen muss der Förderantrag für den Anschluss an solche Netze bei der KfW gestellt werden.

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