BEG WG: Fokus auf die Sanierungsförderung zum Effizienzhaus mit nachhaltiger Heizung
Die meisten Wohngebäude in Deutschland sind Altbauten. Das Wohnen in einem Altbau hat seinen Reiz. Aber es kostet in der Regel viel Energie, wenn das Gebäude unsaniert ist. Laut dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sind die meisten Wohngebäude aus den Baujahren 1949 bis 1979 und weisen den höchsten Energieverbrauch auf. Im Schnitt liegt der über 200 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m²a). Zum Vergleich: Der Primärenergiebedarf bei einem Effizienzhaus der Stufe 55 liegt bei etwa 40 kWh/m²a.
Mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude“ (BEG WG) will der Staat die Sanierung von Altbauten beschleunigen. Denn gerade hier ist der CO₂-Ausstoß sehr hoch.
Wenn Sie Ihr Haus in einem Zug zu einem Effizienzhaus sanieren möchten, erhalten Sie durch die BEG WG beträchtliche Fördermittel. Was gefördert wird und wie hoch die Förderung im Einzelfall ist, erfahren Sie hier.
BEG WG: Bedingungen und Fördersätze für die Sanierung von Altbauten
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) regelt die Vergabe von Förderkrediten der KfW-Bank für die Haussanierung. Zu den wesentlichen Förderbedingungen zählt, dass der Altbau durch die energetische Sanierung eine Effizienzhaus-Stufe erreicht. Die Förderung besteht zum einen in einem zinsverbilligten Kredit und zum anderen in einem prozentualen Tilgungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Je höher der Effizienzsprung – und damit die CO₂-Einsparung – umso höher fällt der Fördersatz aus. Dazu wurden die Boni angehoben, die zur Grundförderung hinzugerechnet werden. Folgende Boni sind in der BEG WG vorgesehen:
- Erneuerbare Energien (EE-Bonus): Zusätzlich zur Effizienzhaus-Stufe definiert die BEG WG für die Gebäudesanierung die „Erneuerbare Energien-Klasse“ (EE-Klasse). Sie wird erreicht, wenn mindestens 65 Prozent des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt wird, beispielsweise über eine Wärmepumpe. Mit der EE-Klasse steigt der Betrag der förderfähigen Kosten von 120.000 Euro auf 150.000 Euro und der prozentuale Fördersatz um 5 Prozent.
- Worst Performing Building (WPB-Bonus): Wenn Ihr Altbau zu den 25 Prozent des deutschen Gebäudebestands zählt, die den höchsten Energieverbrauch aufweisen, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 Prozent. Häuser der Baujahre 1957 und älter, deren Außenwände zu 75 Prozent energetisch noch unsaniert sind, zählen dazu. Ebenso Häuser, die gemäß einem gültigen Energieausweis der Gebäudeklasse H zugeordnet sind. Erreichen Sie Sie mit der Sanierung mindestens die Effizienzhaus-Stufe EH 55, können Sie den Bonus in Anspruch nehmen. Erzielen Sie die Stufe EH 70 und erfüllen gleichzeitig die EE-Klasse, wird der WPB-Bonus ebenfalls gewährt.
- Serielle Sanierung (SerSan-Bonus): Kommt das Verfahren der seriellen Sanierung zur Anwendung, wird ein Bonus von 15 Prozent gezahlt, wenn mindestes die Effizienzhaus-Stufe EH 55 erreicht wird. Eine Kombination mit dem WBP-Bonus ist möglich, erreicht zusammen jedoch doch nur 20 Prozentpunkte. Beispiele für die serielle Sanierung sind vorgefertigte Fassaden- oder Dachelemente, die anschließend am Gebäude montiert werden. So entfällt die Dämmung vor Ort, und das beschleunigt die Ausführung.
- Nachhaltigkeit (NH-Bonus): Dieser Bonus wird in der Sanierung nur für Nichtwohngebäude eingeräumt. Er beträgt 5 Prozent und ist eine Alternative zum EE-Bonus, kann also nicht damit kumuliert werden. Zu den Förderbedingungen gehört die Zertifizierung des Gebäudes mit dem Qualitätssiegel „QNG“ als Bestätigung einer besonders nachhaltigen Bauweise.
Hier die verschiedenen Fördersätze im Einzelnen, abhängig von der erreichten Effizienzhaus-Stufe:
Was ist ein Effizienzhaus?
In der BEG-Richtlinie für Wohngebäude werden für die Sanierung verschiedene Effizienzhaus-Stufen definiert. Sie reichen von dem Effizienzhaus (EH) 85 bis 40. Je niedriger die Zahl, umso geringer der künftige Primärenergiebedarf des Hauses.
Bezugspunkt für eine Effizienzhaus-Stufe ist ein vergleichbares Referenzgebäude, das nach den Vorgaben im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ermittelt wird und der Effizienzhaus-Stufe 100 entspricht (siehe FAQ „Was ist ein Referenzgebäude?“). Der Primärenergiebedarf eines Effizienzhauses der Stufe 85 (EH 85) ist somit um 15 Prozent geringer als der eines Standard-Referenzgebäudes. Gemäß dem GEG entspricht ein EH 85 in etwa der Effizienzklasse C im Energieausweis. Zum Vergleich: Ein Effizienzhaus der Stufe 40 (EH 40) gehört zur Effizienzklasse A oder A+.
EH Denkmal | EH 85 (nur Wohngebäude) | EH 70 | EH 55 | EH 40 | |
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Max. Kredit für förderfähige Kosten, Grundförderung¹ | 120.000 € je Wohneinheit⁴ | ||||
Tilgungszuschuss | 5 % | 5 % | 10 % | 15 % | 20 % |
Worst-Performing-Building-Bonus² | - | - | [10 %]² | 10 % | 10 % |
Serielle Sanierung-Bonus³ | - | - | - | 15 % | 15 % |
Kombination WBP+SerSan-Bonus³ | - | - | - | [20 %]³ | [20 %]³ |
Max. Tilgungszuschuss, Grundförderung | 5 % (6.000 €) | 5 % (6.000 €) | 10 % (12.000 €) | 35 % (42.000 €) | 40 % (48.000 €) |
Max. Kredit für förderfähige Kosten, EH/NH-Förderung¹ | 150.000 € je Wohneinheit⁴ | ||||
EE/NH-Bonus⁵ | +5 % | +5 % | +5 % | +5 % | +5 % |
Max. Tilgungszuschuss, EE/NH-Förderung | 10 % (15.000 €) | 10 % (15.000 €) | 25 % (37.500 €) | 40 % (60.000 €) | 45 % (67.500 €) |
¹ Die Zinsverbilligung orientiert sich an der Kapitalmarktentwicklung. Die Verbilligung aus Bundesmitteln erfolgt maximal für die ersten zehn Jahre der Kreditlaufzeit. Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 4 % des Kreditbetrags bei einer Laufzeit von 30 Jahren und 10 Jahren Zinsverbilligung.
² Der WPB-Bonus gilt für Gebäude, die auf Grund des energetischen Sanierungsstandes seiner Bauteilkomponenten zu den energetisch schlechtesten 25 % des deutschen Gebäudebestandes gehört. Genaueres regelt ein Merkblatt der KfW. Der WPB-Bonus bei der Effizienzhaus-Stufe 70 wird nur gewährt, wenn gleichzeitig die EE-Klasse erreicht wird.
³ Der Serielle Sanierungs-Bonus unterstützt die Verwendung vorgefertigter Elemente und Bauteile bei der Sanierung von Wohngebäuden. Der Einzelbonus beträgt 15 %, in Kombination mit dem WBP-Bonus ist der Höchstwert auf 20 % begrenzt.
⁴ Bei Nichtwohngebäuden liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 2.000 Euro/m² Nettogrundfläche, maximal jedoch bei insgesamt 10 Millionen Euro.
⁵ Die EE-Klasse wird erreicht, wenn der Energiebedarf eines Hauses zu mindestens 65 % durch erneuerbare Energien gedeckt ist. Die NH-Klasse wird durch die Zertifizierung des Gebäudes mit dem Qualitätssiegel „QNG“ erreicht. In der Sanierung steht der NH-Bonus nur für Nichtwohngebäude zur Verfügung. Eine Kumulierung von EE- und NH-Bonus ist nicht möglich.
Ein Tipp, wenn Sie Ihr Haus schrittweise statt in einem Zug sanieren möchten: Die Sanierung zu einem Effizienzhaus können Sie auch in einzelne Maßnahmen aufteilen und die Umsetzung über mehrere Jahre strecken. Gefördert wird diese Vorgehensweise mit einer anderen Richtlinie, der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Einzelheiten dazu finden hier. Warum eine Wärmepumpe auch für die Moderniserung die idelae Lösung ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.
BEG WG: Nachhaltige Heizung bringt höhere Förderung
Es gibt eine neue Vorgabe, die ein Effizienzhaus erfüllen muss: die Niedertemperaturfähigkeit. Das bedeutet, Ihre Heizung darf höchstens mit einer Vorlauftemperatur von 55 °C betrieben werden. Bei alten Öl- und Gasheizungen ist eine Vorlauftemperatur von 70 °C die Regel. Damit Ihr Haus auch bei niedriger Vorlauftemperatur angenehm warm wird, sind im Zuge der Sanierung eventuell größere Heizflächen erforderlich – beispielsweise eine Fußbodenheizung oder größere Heizkörper. Ausgenommen von der Bedingung der Niedertemperaturfähigkeit ist das „Effizienzhaus Denkmal“.
Darüber hinaus bestimmt die Wahl Ihrer neuen Heizung die Fördermöglichkeiten. Sanierungsvorhaben, bei denen eine Ölheizung erhalten bleibt, erhalten grundsätzlich keine Förderung. Soll im Zuge der Sanierung eine Gasheizung erneuert werden, sind diese Kosten nicht mehr förderfähig. Das betrifft auch die dafür erforderlichen Umfeldmaßnahmen – beispielsweise eine Schornsteinsanierung.
Mit die höchste Förderung bei einer Sanierung erhalten Sie für die Installation einer Wärmepumpe. Damit erreichen Sie spielend die EE-Klasse, die für die Wärmeerzeugung einen Anteil erneuerbarer Energien von mindestens 65 Prozent voraussetzt. Durch das Erreichen der EE-Klasse steigt die Grenze der maximal förderfähigen Kosten von 120.000 € auf 150.000 €. Dementsprechend steigt auch in der Summe der Tilgungszuschuss. Zusätzlich belohnt die BEG WG den hohen EE-Anteil Ihrer neuen Heizung mit einem Bonus von 5 Prozent (Details siehe Tabelle oben).
BEG WG: Das ist für die Beantragung des KfW-Förderkredits wichtig
Die Beantragung eines KfW-Förderkredits läuft über Ihre Hausbank. Die dafür erforderlichen Nachweise erstellt Ihr Energieeffizienz-Experte. Einen Energieeffizienz-Experten einzubinden, zählt zur Fördervoraussetzung der BEG WG. Er erstellt die erforderlichen Nachweise für die Antragstellung und Auszahlung der Förderung.
Förderanträge sind vor dem Vorhabenbeginn zu stellen. Maßgeblich dafür ist der Abschluss entsprechender Lieferungs- oder Leistungsverträge für Ihren Neubau oder Ihr Modernisierungsvorhaben. Beim Ersterwerb eines Effizienzhauses gilt der Abschluss des Kaufvertrags als Vorhabenbeginn. Die Antragstellung muss also zuvor erfolgen. Das Datum des Antragseingangs bei der KfW ist hierfür maßgeblich.
Wichtig zu wissen: Energieeffizienz-Experten sind Energieberater. Aber nicht jeder Energieberater ist ein Energieeffizienz-Experte. Die KfW-Bank und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) erkennen nur offiziell zertifizierte Fachleute an, die sich dann als Energieeffizienz-Experten bezeichnen dürfen. Sie finden solche Fachleute in Ihrer Nähe über die Internetseite energie-effizienz-experten.de. Zu ihren Aufgaben zählt außerdem die energetische Planung oder deren Überprüfung sowie die Überwachung der fachlichen Umsetzung.
Die Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten wird gesondert gefördert. Für Ein- und Zweifamilien-Effizienzhäuser beträgt die Höchstgrenze 10.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent.