FAQ
Bin ich zum Erhalt der Vaillant Hochwasser-Hilfe berechtigt?
Sie sind berechtigt, wenn
- Ihre Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt und nicht mehr funktionsfähig ist
- Der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist
- Ihr teilnehmender Heizungsfachbetrieb ein neues Vaillant Gas-Brennwertgerät oder eine Vaillant Wärmepumpe fachgerecht installiert
- Die erforderlichen Nachweise (Bescheinigung der Gemeinde über das Hochwassergebiet, Rechnungskopie über den Einbau eines Vaillant Gas-Brennwertgerätes bzw. einer Vaillant Wärmepumpe) bis zum 30.11.2024 über Ihren teilnehmenden Heizungsfachbetrieb an Vaillant übermittelt werden
Was mache ich bei einem Wasserschaden an meiner Heizung?
Das Wichtigste im Überblick:
- Schalten Sie das Gerät sofort ab
- Trennen Sie die Strom- und Gas- oder Öl-Zufuhr (falls möglich)
- Gerät vor Wieder-Inbetriebnahme prüfen lassen
- Im Schadensfall: Kontaktieren Sie Ihre Versicherung
 
Wenn Wasser in die Heizungsanlage eindringt oder einzudringen droht, schalten Sie das Gerät sofort ab und trennen Sie die Strom-, Gas- oder Öl-Zufuhr (falls möglich). Wird die Anlage durch Wassereintritt geschädigt, muss das Gerät vor der Wieder-Inbetriebnahme zunächst durch einen Experten geprüft werden.
Ohne persönliche Prüfung vor Ort durch einen unserer Kundendiensttechniker oder Ihren Heizungsfachbetrieb können wir aus haftungstechnischen Gründen leider keine pauschale Aussage bezüglich der Reparaturwürdigkeit oder Betriebssicherheit von wassergeschädigten Geräten treffen.
Wenn das Gerät vollständig unter Wasser stand, ist in vielen Fällen ein Austausch erforderlich. In diesen Fällen unterstützen wir Sie mit der Vaillant Hochwasser-Hilfe.
Falls Sie einen Versicherungsvertrag haben, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Versicherung, um eine mögliche Kostenübernahme prüfen zu lassen. Wenn Sie eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen haben, wird von der Versicherung in der Regel ein Schadensgutachter oder ein staatlich vereidigter Sachverständiger eingeschaltet. Dieser Sachverständige prüft, ob Ihre Heizung ausgetauscht werden muss oder repariert werden kann. Wenn kein Versicherungsschutz für Ihre Heizungsanlage besteht, wenden Sie sich direkt an Ihren Heizungsfachbetrieb, um die weitere Vorgehensweise abzustimmen.
Was ist insbesondere bei Ölheizungen zu beachten?
- Verwenden Sie kein Ölbindemittel, dieses kann das Abpumpen erschweren und die Pumpen beschädigen
- Lassen Sie auch den Heizöltank sowie die Leitungen auf mögliche Beschädigungen von einem Experten überprüfen
- Ölverunreinigungen können zu Geruchsbelästigungen führen. Deshalb ist es ratsam, für eine gute Durchlüftung der Räume zu sorgen. Damit fördern Sie zugleich die Trocknung der Räume.
 
Da austretendes Heizöl in erheblichem Maße Umwelt und Gebäude schädigen kann, sind Anlagen in Überschwemmungs- und Risikogebieten gegen Hochwasser zu schützen. Laut Hochwasserschutzgesetz II, das Anfang 2018 in Kraft getreten ist, müssen auch bestehende Ölheizungen in solchen Gebieten bis 2023 bzw. 2033 nachgerüstet werden.
Dazu gibt es drei Möglichkeiten:
- Der Öltank wird oberhalb des maximal möglichen Hochwasserstandes aufgestellt
- Alle Öffnungen des Aufstellraums werden durch Abdichtung gegen eindringendes Wasser gesichert
- Die Öltanks werden durch Verankerung gegen Auftrieb gesichert
 
Neue Ölheizungen sind mit wenigen Ausnahmen in Hochwassergebieten verboten. Das Hochwasserschutzgesetz II macht Ölheizungen in Überschwemmungs- und Risikogebieten somit zu einem Auslaufmodell. Denn selbst wenn die Installation in Ausnahmefällen noch zulässig ist, sind die zusätzlichen Sicherungsmaßnamen immer mit Mehrkosten verbunden, was Alternativen wie Gasheizungen oder Wärmepumpen interessanter macht. Außerdem schaffen die aktuellen Förderungen einen zusätzlichen Anreiz auf umweltfreundliche Wärmeerzeuger wie z. B. eine Wärmepumpe zu wechseln. Beim Austausch einer alten Ölheizung können Sie hier bis zu 70 % Förderung vom Staat** erhalten.
Mein Gasnetz steht absehbar längere Zeit nicht zur Verfügung - was kann ich tun?
a) Ihr Gasgerät ist defekt:
Auch wenn momentan wegen der sommerlichen Temperaturen keine Heizung notwendig ist, brauchen Sie mit Sicherheit dringend warmes Wasser. Zudem kann die Heizung in einigen Fällen jetzt zur Trocknung des Gebäudes beitragen.
Wenn das Gasnetz durch die Überschwemmung absehbar längere Zeit nicht zur Verfügung steht, werden Alternativen benötigt. Hier können elektrische Zentral-Heizgeräte zumindest eine vorübergehende Lösung sein. Diese könnten für den benötigten Zeitraum übergangsweise über Ihren Heizungsfachbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Fragen Sie bitte zu diesen Möglichkeiten Ihren Heizungsfachbetrieb!
 
b) Ihr Gasgerät ist funktionsfähig:
Mit einem funktionsfähigen Gasgerät aber aktuell fehlender Erdgasversorgung kann Flüssiggas eine zumindest vorübergehende Alternative sein. Bitte sprechen Sie hierzu Ihren Heizungsfachbetrieb an!
Meine Ölheizung ist defekt und/oder meine Ölversorgung ist nicht sichergestellt. Was kann ich tun?
a) Kurzfristige Lösung/Übergangslösung:
Auch wenn momentan wegen der sommerlichen Temperaturen keine Heizung notwendig ist, brauchen Sie mit Sicherheit dringend warmes Wasser. Zudem kann die Heizung in einigen Fällen jetzt zur Trocknung des Gebäudes beitragen.
Wenn Ihre Ölversorgung durch die Überschwemmung absehbar längere Zeit nicht zur Verfügung steht, werden Alternativen benötigt. Hier können elektrische Zentral-Heizgeräte zumindest eine vorübergehende Lösung sein. Diese könnten für den benötigten Zeitraum übergangsweise über Ihren Heizungsfachbetrieb zur Verfügung gestellt werden.
Eine Möglichkeit, unabhängig von Öl, ist die Warmwasser-Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung - sie entfeuchtet in dieser speziellen Situation sogar den Aufstellraum. Die Wärmepumpe hat zusätzlich den entscheidenden Vorteil, dass sie das Stromnetz deutlicher weniger belastet als elektrische Heizgeräte, da sie in erster Linie mit Energie aus der Luft arbeitet. Außerdem kann eine Warmwasser-Wärmepumpe später auch in ein neues Heizsystem integriert werden.
Fragen Sie bitte zu diesen Möglichkeiten Ihren Heizungsfachbetrieb!
 
b) Langfristige Lösung:
Wenn Ihre Ölheizung durch das Hochwasser beschädigt wurde, kann auch die Wärmeversorgung über ein neues Gas-Brennwertsystem mit Flüssiggas eine Alternative sein, wenn beispielsweise kein Erdgasnetz zur Verfügung steht. Auch in Wasserschutzgebieten kann Flüssiggas ohne Auflagen eingesetzt werden.
Bekomme ich auch eine staatliche Förderung, wenn ich schon Geld von der Versicherung bekommen habe?
Die Kumulierungsgrenze beträgt 100%. Eine Kombination von Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kann bis zu 100% betragen. Wichtig ist hierbei, dass auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt werden.