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Die jüngst aufgetretenen Unwetter und Starkregen haben an vielen Orten in Deutschland zu enormen Überschwemmungen geführt. Die Bilder und Berichte aus den Orten haben uns sehr bestürzt. Wir wünschen allen betroffenen Personen, dass sie schnellstmöglich wieder in ihre Häuser zurückkehren können. Wir möchten daher alle Betroffenen unbürokratisch unterstützen und schnelle Hilfe bei der Beseitigung der Hochwasserschäden leisten, wenn die Heizungsanlage durch das Hochwasser beschädigt wurde und der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.

 

Hat das Hochwasser auch in Ihrer Region zu folgenschweren Überschwemmungen geführt? Neben vielen anderen Sorgen ist auch Ihr Heizgerät defekt und muss ausgetauscht werden? Dann helfen wir Ihnen gerne beim Austausch Ihrer Heizungsanlage mit unserer Hochwasser-Hilfe.

Im Rahmen dieser Hilfe stellen wir Ihnen eine finanzielle Unterstützung beim Austausch Ihrer Heizungsanlage aus dem hierfür aufgesetzten Vaillant Hochwasser-Fonds zur Verfügung. Diese Unterstützung erhalten Sie über Ihren teilnehmenden Heizungsfachbetrieb. So stellen wir sicher, dass die Hilfe genau am richtigen Ort ankommt.

Bei der fachgerechten Installation eines neuen Vaillant Gas-Brennwertgerätes erhalten Sie eine Vergütung in Höhe von 500 Euro und bei der Installation einer neuen Vaillant Wärmepumpe erhalten Sie 750 Euro. Die einzelnen Voraussetzungen finden Sie weiter unten unter Weitere Schritte sowie FAQ.

 

Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren teilnehmenden Heizungsfachbetrieb - er übernimmt die Abwicklung für Sie! Sollten Sie keinen Heizungsfachbetrieb vor Ort kennen, kontaktieren Sie uns bitte über das untenstehende Formular und wir werden Ihre Anfrage bevorzugt an einen teilnehmenden Vaillant Fachpartner in Ihrer Nähe weiterleiten.

Vaillant Hochwasser-Hilfe:

500 Euro Nachlass für

Gas-Brennwertgeräte:
ecoTEC plus, ecoTEC exclusive, ecoVIT, ecoVIT exclusiv, ecoCOMPACT, auroCOMPACT, ecoCRAFT exclusiv

 

750 Euro Nachlass für

Wärmepumpen:
flexoTHERM exclusive, flexoCOMPACT exclusive, versoTHERM plus, recoCOMPACT exclusive, aroTHERM plus, aroTHERM Split, geoTHERM

Erhöhte staatliche Förderung durch Ausnahmeregelungen im BEG EM

Für Antragstellende aus den betroffenen Hochwassergebieten in Bayern und Baden-Württemberg gelten ab sofort zudem folgende Ausnahmeregelungen:

  • Die Mindestnutzungsdauer eines bereits geförderten Vorhabens entfällt. Es kann eine weitere Förderung beantragt werden, auch wenn erst kürzlich eine Maßnahme aus dem BEG EM umgesetzt wurde.
  • Die Kumulierungsgrenze beträgt 100%. Eine Kombination von Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen kann bis zu 100% betragen. Wichtig ist hierbei, dass auch Versicherungsleistungen und andere staatliche Hilfen berücksichtigt werden.
  • Die Beantragung des Klimageschwindigkeitsbonus ist ohne Nachweis der fachgerechten Demontage und Entsorgung möglich. Antragstellende müssen eine Eigenerklärung vorhalten, dass ihre Heizung vor dem Hochwasser funktionstüchtig war. Diese kann auf Verlangen der KfW angefragt werden.

Schnelle und unkomplizierte Unterstützung

Sie haben noch keinen Heizungsfachbetrieb? Dann füllen Sie hier Ihre Kontaktdaten aus – wir vermitteln Sie weiter.

Ihre Kontaktdaten

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Weitere Schritte

  1. Wir leiten Ihre Anfrage bevorzugt an einen teilnehmenden Heizungsfachbetrieb in Ihrer Nähe weiter
  2. Nach positiver Prüfung Ihres Falls mit Hilfe eines Erfassungsbogens, werden Sie alle weiteren Informationen von Ihrem teilnehmenden Heizungsfachbetrieb erhalten
  3. Fachgerechte Installation des neuen Vaillant Gas-Brennwertgerätes oder der Vaillant Wärmepumpe durch den teilnehmenden Vaillant Heizungsfachbetrieb
  4. Erhalt der Hochwasser-Hilfe von Ihrem teilnehmenden Heizungsfachbetrieb über einen Nachlass auf Ihrer Rechnung
  5. Einreichung Unterlagen (Bescheinigung der Gemeinde über das Hochwassergebiet, Rechnungskopie über den Einbau eines neuen Vaillant Gas-Brennwertgerätes oder einer Vaillant Wärmepumpe - Einreichungen sind bis zum 30.11.2024 über Ihren teilnehmenden Heizungsfachbetrieb möglich).

FAQ

** Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der Staat fördert beispielsweise in der Basisförderung den Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme (65 % erneuerbare Energien) mit 30 % – weitere 5 % Bonus gibt es für eine Wärmepumpe mit der Wärmequelle Wasser, Abwasser oder Erdreich oder für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Für den Austausch einer alten funktionierenden Heizung (einer Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung, egal welchen Alters, bzw. einer Gas- oder Biomasseheizung, die älter als 20 Jahre ist) erhalten Sie zusätzlich 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, vorausgesetzt das Gebäude wird nicht mehr mit fossilen Brennstoffen beheizt. Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Verfügen Sie zudem über ein zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro, erhalten Sie zusätzlich 30 % Einkommensbonus – auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Wohneinheiten. Die staatliche Förderung ist aber insgesamt auf maximal 70 % begrenzt. Weitere Informationen finden Sie auch in unserem Förderratgeber.