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Ölheizung austauschen? Pflicht oder nicht?

Eine pauschale Austauschpflicht für Ölheizungen gibt es nicht. Ausgetauscht werden müssen aber Ölheizungen (4 bis 400 kW), die älter als 30 Jahre sind, wenn es keine Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind. Diese Austauschpflicht stellt der Schornsteinfeger fest und teilt sie mit.

Die Austauschpflicht entfällt allerdings, wenn der Eigentümerwechsel vor dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat. Bei einem Besitzerwechsel nach dem 1. Februar 2002 hat der neue Eigentümer jetzt noch zwei Jahre Zeit, die alte Ölheizung auszutauschen, wenn diese älter als 30 Jahre alt ist.

Für Betreiber von Ölheizungen gibt es hohe finanzielle Anreize für den Umstieg auf eine umweltfreundliche Heiztechnik. Es lohnt sich also, jetzt über einen Heizungstausch nachzudenken. Denn nicht zuletzt durch die CO2-Bepreisung von Heizöl werden die Betriebskosten kontinuierlich steigen.

Hier erfahren Sie kurz und knapp, wann eine Ölheizung getauscht werden muss, wann eine Ölheizung verboten ist und wann nicht. Lesen Sie außerdem, wie der Wechsel von Heizöl auf erneuerbare Energien – zum Beispiel eine Wärmepumpe – am einfachsten gelingt und am höchsten gefördert wird.

Im Überblick: Die Zukunft der Ölheizung.

Muss eine Ölheizung ausgetauscht werden?

Die Verpflichtung, eine Ölheizung auszutauschen besteht nur, wenn

  • diese älter als 30 Jahre und weder Brennwert- noch Niedertemperatur-Heizkessel ist, im Nennleistungsbereich von 4 bis 400 kW.

Alle anderen Ölheizungen, die vor dem 01.01.2024 installiert wurden, genießen Bestandsschutz bis Ende 2044 und dürfen weiterhin betrieben werden. Defekte Heizungen können repariert werden.

Welche Ausnahmen gibt es von der Pflicht, die Ölheizung zu tauschen?

Eine Ölheizung, die älter als 30 Jahre ist, muss nicht ausgetauscht werden, wenn

  • damit ein typisches Eigenheim mit bis zu zwei Wohneinheiten beheizt wird und der Eigentümer zum Stichtag 1. Februar 2002 selbst in dem Haus wohnte.
  • Wechselt das Einfamilienhaus nach dem 1. Februar 2002 den Besitzer, hat der neue Eigentümer zwei Jahre Zeit, die alte Ölheizung auszutauschen.

Kann ich 2023 noch eine neue Ölheizung einbauen und was gilt ab 2024?

Bis zum 31.12.2023 ist das ohne Auflagen möglich. Ab 1.1.2024 gilt die Aufklärungspflicht über ein Beratungsgespräch, wenn mit fossilen Energieträgern betriebe Heizsysteme verbaut werden sollen. Wenn ab dem 1. Januar 2024 und bis zum Ablauf der Fristen für die kommunale Wärmeplanung Gas- oder Ölheizungen neu installiert werden, gilt es, folgende Bioanteil-Pflicht zu berücksichtigen:

  • Ab 2029: 15 %
  • Ab 2035: 30 %
  • Ab 2040: 60 %

Dabei ist es möglich, Ihre Feuerstätte mit einer nachhaltigen Heizung zu erweitern, um die EE 65 %-Pflicht zu erfüllen, z. B. mit einer Hybridheizung. Sobald die kommunale Wärmeplanung abgeschlossen ist, ist der Anteil der Nutzung von 65 % Erneuerbaren Energien verpflichtend. Dabei besteht eine Übergangsfrist von 5 Jahren.

Sollte man jetzt noch eine neue Ölheizung einbauen und wie lange ist das noch erlaubt?

Ab dem 1. Januar 2024 gilt ein neues Gebäudeenergiegesetz. Obwohl es kein ausdrückliches Verbot von Ölheizungen enthält, zielt das Gesetz darauf ab, den Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Dies soll schrittweise durch eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien und eine Reduzierung fossiler Brennstoffe bei der Wärmeversorgung erreicht werden.

Wenn nach dem Stichtag eine neue Ölheizung eingebaut wird, ist daher das Beratungsgespräch mit einem Fachmann (Energieberater, Heizungsbauer usw.) beispielsweise zur künftigen Entwicklung der Ölpreise sowie zur Umweltbelastung durch diese Heizung Pflicht.

So klappt der Austausch der Ölheizung reibungslos

Der Umstieg von einer Ölheizung auf eine nachhaltige Wärmeerzeugung ist durchaus sinnvoll um klimafreundlich und effizient zu Heizen – denn auch im Gebäudebereich gehört die Zukunft den Erneuerbaren Energien. Und wir von Vaillant bieten Ihnen auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Lösungen. Um diesen Umstieg auf nachhaltige und innovative Heiztechnik zu unterstützen, zahlt der Staat hohe Fördergelder. Wer beispielsweise eine Ölheizung – selbst wenn diese erst wenige Jahre in Betrieb ist – gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann mit besonders hohen Zuschüssen rechnen. Weitere Einzelheiten zur neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie hier .

Für eine reibungslosen Austausch der Ölheizung gehen Sie am besten in folgenden Schritten vor: Sprechen Sie als Erstes mit einem Vaillant Fachpartner, welche Heizung für Ihr Haus das beste Verhältnis von langfristig eingesparten Energiekosten zu kurzfristigen Investitionen erzielt. Der Heizungsfachbetrieb errechnet auch genau, wie viel Leistung die Heizung für Raumwärme und Warmwasserbereitung in Ihrem Haus bereitstellen muss. Erste Informationen zu den neusten, förderfähigen Heiztechniken sind für Sie in dem Beitrag „Ratgeber Heizung – Welche Heizung passt zu mir?“ zusammengefasst.

Haben Sie entschieden, mit welchem Energieträger Sie künftig Ihr Haus heizen wollen, beantragen Sie als Zweites alle möglichen Förderungen. Welche Fördertöpfe des Bundes, Ihres Bundeslandes und Ihrer Kommune verfügbar sind, kann der Vaillant Fördergeld Service für Sie ermitteln. Diese Experten rechnen außerdem aus, welche Kombination von Fördermitteln für Ihr Vorhaben am lukrativsten ist.

Als Drittes müssen Sie noch den alten Öltank entsorgen lassen, bevor die neue Heizung installiert wird. Das noch vorhandene Öl können Sie durchaus verkaufen, wenn es verwertbar ist. Jedoch sollten Sie das Umfüllen von Öl und die Entsorgung des Öltanks Spezialfirmen überlassen. Zu groß ist die Gefahr, dass Öl in die Umwelt gelangt und Schäden anrichtet. Außerdem haben diese Fachleute im Blick, welche Regelungen in Ihrem Bundesland für die Stilllegung von Ölheizungen noch zu beachten sind. Dazu gehört auf jeden Fall, die zuständige Wasserschutzbehörde zu informieren.

Wenn Sie den Tausch einer Ölheizung fördern lassen, zählt die Entsorgung von Altöl und Tank übrigens mit zu den förderfähigen Kosten.

Haben Sie Fragen zum Austausch Ihrer Ölheizung in Ihrem Haus oder wollen Sie gleich ein konkretes Angebot? Dann fordern Sie jetzt eine persönliche Fachberatung an oder sichern Sie sich ein individuelles Angebot in wenigen Schritten.