Investieren Sie jetzt in Ihre Zukunft!
Wenn Ihre alte Wärmepumpe erst einmal ausfällt, bleibt keine Zeit mehr die Anträge für die aktuell hohe Förderung zu stellen. Selbst der Austausch Ihrer funktionsfähigen S/W Wärmepumpe kann sich durch die Förderung schon rechnen!
*Bitte beachten Sie, dass auf sämtliche Fördermittel kein Rechtsanspruch besteht. Der genannte maximale Förderbetrag vom Staat versteht sich inklusive 5%, wenn eine energetische Sanierungsmaßnahme Bestandteil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) ist. Förderbedingung gemäß der BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen (BEG EM) ist ab dem 1.1.2023 eine Energieverbrauchs- und Effizienzanzeige. Weitere Informationen finden Sie in unserem Förderratgeber.