Suchen
Suchen
HelpCenter myVAILLANT Portal

Die Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung – Vorteile des §14a EnWG richtig nutzen

Steuerbare Verbrauchseinrichtung – was ist das?

Als steuerbare Verbrauchseinrichtung (SteuVE) definiert das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) folgende Stromverbraucher, wenn sie 4,2 kW und mehr Leistung aufnehmen:

  • Wärmepumpen (inklusive Zusatz- oder Notheizvorrichtungen wie Heizstäbe),
  • Anlagen zur Raumkühlung,
  • private Ladeeinrichtungen für E-Autos (Wallbox),
  • Batteriespeicher, die Strom aus dem Netz beziehen können.

Nach dem neu gefassten Paragrafen 14a EnWG ist es Netzbetreibern nicht mehr gestattet, den Anschluss dieser Stromverbraucher abzulehnen. Im Gegenzug erhalten sie die Möglichkeit, die Leistungsaufnahme der Geräte kurzzeitig zu „dimmen“, also zu reduzieren. Wichtig: aber nur in absoluten Ausnahmefällen, wenn tatsächlich eine Netzüberlastung droht. Außerdem muss eine Leistung von mindestens 4,2 kW pro steuerbarem Anschluss gewährleistet bleiben. Bei mehreren Wärmepumpen in Kaskade erhöht sich diese Mindestleistung. So ist sichergestellt, dass beispielsweise weiter ausreichend geheizt werden kann. Der übrige Haushaltsstrom wird nicht begrenzt.

Seit dem 1. Januar 2024 gilt dieses Gesetz für den Neuanschluss von SteuVE verpflichtend. Dafür werden Sie aber mit einer Reduzierung beim Netzentgelt belohnt und profitieren so von einem günstigeren Strompreis. Welche Vergütungsmodule es dafür gibt und wie sie am profitabelsten zu nutzen sind, erfahren Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Außer einer Anschlussgarantie für Wärmepumpen und reduzierten Netzentgelte gibt es einen weiteren positiven Aspekt dieser schrittweisen Digitalisierung des Stromnetzes: Strombedarf und Verfügbarkeit von Erneuerbaren Energien aus Wind- und Sonnenkraft können künftig besser aufeinander abgestimmt werden.

Netzdienlichkeit – was sind die technischen Voraussetzungen bei Wärmepumpen?

Damit eine Wärmepumpe durch den Netzbetreiber im Falle einer möglichen Netzüberlastung in der Leistungsaufnahme gedimmt werden kann, stehen verschiedene technische Möglichkeiten zur Verfügung. Diese Funktion, auch „Netzdienlichkeit“ genannt, ist im Übrigen eine Fördervoraussetzung für Wärmepumpen gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM).

Für den Tausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe übernimmt der Staat dann bis zu 70 Prozent der Kosten. Mehr zur BEG EM erfahren Sie hier.

Die förderfähigen Wärmepumpen von Vaillant bieten für die geforderte Steuerbarkeit nach §14a EnWG folgende Optionen:

Direkte Ansteuerung der Wärmepumpe mit EVU-Kontakt.

Dieser Kontakt ist ein ansteuerbarer An- und Ausschalter und war bislang der Standard. Das heißt, die Leistung der Wärmepumpe kann nicht gedimmt werden, sondern sie wird im Bedarfsfall abgeschaltet. Entweder vollständig oder nur die Zusatzheizung, die ein Teil der Wärmepumpe oder ein separates Gerät sein kann. Eine Abschaltung ist aber maximal für zwei Stunden pro Tag und nur im Notfall erlaubt. Die Digitalisierung des Stromnetzes soll die Abschaltung in Zukunft zugunsten eines regelbaren Leistungsbezugs ablösen.

Direkte Ansteuerung der Wärmepumpe über EEBUS.

Im Gegensatz zum EU-Kontakt erlaubt die EEBUS-Schnittstelle eine exaktes Herunterregeln, das „Dimmen“ der Leistungsaufnahme. Ist nur eine Wärmepumpe angeschlossen, steht immer eine Leistung von mindestens 4,2 kW zur Verfügung. Sind mehrere Wärmepumpen in Kaskade angeschlossen, wie zum Beispiel bei Mehrfamilienhäusern, ist die Mindestleistung höher. Vaillant empfiehlt den Anschluss der Wärmepumpe über EEBUS, denn Sie als Anwender haben in Verbindung mit der myVAILLANT-App noch viele weitere Vorteile.

Indirekte Ansteuerung der Wärmepumpe über ein Energiemanagement-System.

Hierbei sind Wärmepumpen und alle weiteren steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, einer Steuer- und Regeleinrichtung vorgeschaltet – das Energiemanagement-System (EMS). Sollte im Ausnahmefall der Netzbetreiber diese dimmen, können Sie über das EMS vorgeben, wie die verfügbare Leistung auf die dahinter angeschlossenen Geräte verteilt werden soll. Besteht nur geringer Heizbedarf, und z. B. Ihr E-Auto soll schnell geladen werden, können Sie die verfügbare Gesamtleistung entsprechend dieser Priorität aufteilen. Ein EMS ist eine externe Regeleinheit, die nicht Teil der Wärmepumpe ist. Die meisten EMS sind gemäß BEG EM förderfähig.

Für den Zugriff des Netzbetreibers auf Wärmepumpen und andere steuerbare Verbrauchseinrichtungen sind weitere Einrichtungen erforderlich:

Steuerbox:

Dieses Gerät stellt der Netzbetreiber zur Verfügung. Bei einem drohenden Stromengpass steuert er darüber Ihre Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallbox oder Batteriespeicher an.

Intelligentes Messsystem (iMSys):

Eine solche Messeinrichtung wird auch als Smart Meter bezeichnet. Es besteht aus einem digitalen Stromzähler (offiziell „moderne Messeinrichtung, mMe“ genannt) und einem Smart Meter Gateway. Das iMSys stellt die Verbindung zum Netzbetreiber her, übermittelt den aktuellen Strombezug und wird mit der Steuerbox für das mögliche Dimmen verbunden. Außerdem werden dem Messstellenbetreiber über das Gateway automatisch die Daten des Stromverbrauchs mit zeitlichem Verlauf übermittelt. Dies dient der Stromabrechnung und dem Energiemonitoring, damit Sie Ihr Verbrauchsverhalten optimieren können. Den Stromverbrauch mit zeitlichem Verlauf können Sie deswegen bei vielen Systemen direkt einsehen. Der Zugriff selbst wird unterschiedlich hergestellt. Auskunft dazu gibt der Messstellenbetreiber.

Was haben Sie als Kunde vorzubereiten, damit eine steuerbare Verbrauchseinrichtung installiert werden kann?

Zunächst muss die Installation der oben genannten Komponenten gemäß den Vorgaben des Netzbetreibers („Technische Anschlussbedingungen“, TAB) erfolgen. Das stellt Ihr Elektrofachbetrieb sicher. Anschließend ist der Anschluss der Wärmepumpe beim Netzbetreiber anzumelden, wenn sie mehr als 4,2 kW elektrische Leistung aufnimmt – was in der Regel der Fall ist. Werden mehrere Wärmepumpen oder zusätzlich eine Klimaanlage angeschlossen, zählt die Gesamtleistung aller Geräte. Die Anmeldung können Sie, Ihr Elektrofachbetrieb oder Ihr Vaillant Fachpartner vornehmen.

Außerdem müssen Sie festlegen, welche Schnittstelle der Wärmepumpe zur Ansteuerung genutzt werden soll, beispielsweise der EEBUS. Hierbei sind die TAB des Netzbetreibers zu berücksichtigen. Möchten Sie mehrere Geräte, für die eine Ansteuerungspflicht besteht, mit einem Energiemanagement-System koordinieren, ist diese Regelung zusätzlich zu beauftragen.

Außerdem haben Sie einen Schaltschrank bereitzustellen, in dem ausreichend Platz für die Installation des Smart Meters und der Steuerbox vorhanden ist. Diese sogenannten Umfeldmaßnahmen sind gemäß den BEG-Richtlinien ebenfalls förderfähig. Die Kosten für Smart Meter und Steuerbox einschließlich Einbau übernimmt hingegen der Netz- oder Messstellenbetreiber. Dafür berechnet er eine jährliche Nutzungsgebühr (siehe FAQ).

Vergünstigungen des §14a EnWG – welches Modul ist wann von Vorteil?

Für eine Vergütung beim Nutzungsnetzentgelt als Gegenleistung für das Einrichten einer steuerbaren Verbrauchseinheit stehen drei Modelle zur Wahl:

Modul 1: Pauschale Reduzierung des Netzentgelts.

Dieses Modul ist standardmäßig bei der Anmeldung Ihrer Wärmepumpe vorgegeben. Die Bundesnetzagentur hat dafür eine einheitliche Berechnungsformel festgelegt. Je nach Netzgebiet sparen Sie jährlich zwischen 110 Euro und 190 Euro brutto.

Modul 2: Prozentuale, verbrauchsabhängige Reduzierung des Netzentgelts.

Diese Vergütung erfordert einen separaten Stromzähler, für den aber keine zusätzliche Grundgebühr anfällt. Der verbrauchsabhängige Netz-Arbeitspreis wird prozentual gekürzt. Die Bundesnetzagentur hat derzeit einen Rabatt von 60 Prozent festgelegt. Je höher der Stromverbrauch, umso höher ist also die Ersparnis beim Netzentgelt. Nach dem aktuellen Stand lohnt sich das Modul 2 ab einem Verbrauch von etwa 2.900 kWh der steuerbaren Verbrauchseinrichtung(en).

Modul 3: Zeitvariable Nutzungsnetzentgelte ab April 2025.

Künftig kann diese Option zusätzlich zum Modul 1 gewählt werden. Der Netzbetreiber legt dann gemäß der typischen Netzauslastung im Tagesverlauf unterschiedliche Preisstufen für das Netzentgelt fest. Bei hoher Netzauslastung ist auch das Netzentgelt hoch, bei niedriger Auslastung entsprechend günstiger. Mit diesem finanziellen Anreiz soll die Netzauslastung nivelliert werden. Dieses Modul steht allerdings erst ab dem 1. April 2025 zur Verfügung. Inwieweit sich die Kombination mit Modul 1 lohnt, wird davon abhängig sein, ob Sie den Stromverbrauch im Tagesverlauf nennenswert steuern können – beispielsweise durch ein Energiemanagement-System. Der Verbrauch für Haushaltsstrom wird hier eingerechnet.

Ein Wechsel der Vergütungsmodelle ist jährlich möglich. Die Vergütung des Netzentgelts wird unabhängig vom Modell von Ihrer Stromrechnung abgezogen.

FAQ zum EnWG