Fragen und Antworten rund um die Marktraumumstellung
Quelle: Bundesnetzagentur
1. Was ist die Marktraumumstellung und weshalb ist sie notwendig?
Umstellung bedeutet in diesem Zusammenhang den Wechsel des transportierten Erdgases in einem Netzgebiet – hier von Erdgas der Gruppe L (L-Gas) auf Erdgas der Gruppe H (H-Gas). Damit ändert sich in dem Netzgebiet die Gasbeschaffenheit.
Das L-Gas stammt aus deutschen und niederländischen Vorkommen. Das niederländische L-Gas wird über Transportnetze nach Deutschland importiert. Die Förderung aus den deutschen und niederländischen Quellen geht jedoch zurück.
Nach aktuellem Stand soll ab dem 01. Oktober 2029 kein niederländisches Gas mehr nach Deutschland exportiert werden. Wegen des Rückgangs der heimischen L-Gas-Produktion und des L-Gas-Importes aus den Niederlanden müssen in den Netzgebieten, in denen zur Zeit L-Gas verbraucht wird, die Netze umgestellt sowie alle angeschlossenen Gasverbrauchsgeräte schrittweise und möglichst frühzeitig an die Versorgung mit hochkalorischem H-Gas angepasst werden.
Es ist notwendig, das Netz und die Gasverbrauchsgeräte in allen betroffenen Haushalten und im Gewerbe- und Industriesektor nach und nach umzustellen bzw. anzupassen, um die Versorgung mit Erdgas auch in den Gebieten sicherzustellen, die aktuell noch L-Gas erhalten.
Aus dem Brennwertunterschied zwischen beiden Gassorten ergeben sich keinerlei Preisunterschiede bei der Abrechnung des gelieferten Erdgases, da sich der Preis auf den Energiegehalt bezieht. Ein Kubikmeter L-Gas ist also entsprechend günstiger als ein Kubikmeter H-Gas. Der Kunde bezahlt somit letztlich nicht das Volumen an Erdgas, das er verbraucht, sondern die darin enthaltene Energiemenge.
2. L-Gas, H-Gas – was heißt das eigentlich?
Die Begriffe L-Gas und H-Gas leiten sich aus ihrem Energiegehalt ab. Einfach ausgedrückt: Als L-Gas bezeichnet man Erdgas mit einem geringeren Methangehalt und damit einem niedrigeren Energiegehalt (niedrig = engl. Low), unter H-Gas versteht man Erdgas mit einem höheren Methananteil und Energiegehalt (hoch = engl. High). Der Energiegehalt wiederum gibt an, wieviel Energie das Gas beim Verbrennen freisetzt. Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas hat für Sie also auch zur Folge, dass Sie künftig mit weniger Gas das gleiche Heizergebnis erzielen. H-Gas wird für Sie nicht teurer als das bisherige L-Gas. Aufgrund des höheren Brennwertes des H-Gases beziehen Sie zwar weniger Kubikmeter, die für die Abrechnung relevanten Kilowattstunden bleiben gleich – und somit auch Ihre Abrechnung.
3. Bin ich von der Marktraumumstellung betroffen?
Die deutschen L-Gas-Netze sind historisch in räumlicher Nähe zu den deutschen L-Gas-Vorkommen und entlang der niederländischen L-Gas-Importleitungen entstanden. Betroffen sind deswegen die Bundesländer Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sowie Rheinland-Pfalz und Hessen.*
Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihre Region konkret betroffen ist, wenden Sie sich an Ihren lokalen Netzbetreiber. Diesen können Sie aus Ihrer Gasrechnung ersehen: Gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Lieferanten verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher die Codenummer des Netzbetreibers gesondert auszuweisen.
Bei der Codenummer des Netzbetreibers handelt es sich um eine 13-stellige Nummer zur Identifizierung des Netzbetreibers. Wenn der Name Ihres Netzbetreibers nicht auf Ihrer Gasrechnung aufgeführt ist, können Sie den Netzbetreibernamen durch Eingabe der Codenummer unter folgendem Link ermitteln: https://codevergabe.dvgw-sc.de/
4. Wann werden meine Gasgeräte angepasst?
Um sich über den zeitlichen Ablauf der Marktraumumstellung zu informieren stehen Ihnen verschiedene Kanäle zur Verfügung.
Im jeweils aktuellen Netzentwicklungsplan Gas bei der Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas e.V. (kurz FNB Gas) finden Sie eine Übersicht der Gebiete, in denen Gasgeräteanpassungen vorgenommen werden müssen, und den voraussichtlichen Zeitraum, in dem diese Anpassung stattfinden wird. Bitte beachten Sie, dass sich die dort dargestellte Reihenfolge geringfügig ändern kann. Die Umstellungsreihenfolge sowie der Umstellungszeitplan sind immer dem jeweils geltenden Netzentwicklungsplan Gas zu entnehmen.
Wann genau Ihre Heimatgemeinde umgestellt wird, teilt Ihnen rechtzeitig Ihr örtlicher Gasnetzbetreiber oder das von diesem eingerichtete zuständige Gasbüro vor Ort mit. Abhängig von der Netzstruktur und der Gemeindegröße wird meistens nicht die ganze Gemeinde auf einmal umgestellt.
5. Was ist ein Gasbüro?
Das Gasbüro (auch Erdgasbüro) kümmert sich vor Ort um die Koordinierung der Umstellung. Es wird vom örtlichen Gasnetzbetreiber eingerichtet. Das Gasbüro wertet insbesondere die bei der Bestandsaufnahme erlangten gerätespezifischen Daten aus und ermittelt unter Berücksichtigung des vorliegenden Gasnetzes die optimale Vorgehensweise. Zudem steht das Gasbüro als Auskunft für alle Fragen rund um die Umstellung bereit.
Um zu erfahren, welches Gasbüro für Sie zuständig ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Gasnetzbetreiber. Diesen können Sie aus Ihrer Gasrechnung ersehen: Gemäß § 40 Absatz 2 Nummer 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind Lieferanten verpflichtet, in ihren Rechnungen für Energielieferungen an Letztverbraucher die Codenummer des Netzbetreibers gesondert auszuweisen.
Bei der Codenummer des Netzbetreibers handelt es sich um eine 13-stellige Nummer zur Identifizierung des Netzbetreibers. Wenn der Name Ihres Netzbetreibers nicht auf Ihrer Gasrechnung aufgeführt ist, können Sie den Netzbetreibernamen durch Eingabe der Codenummer unter folgendem Link ermitteln: https://codevergabe.dvgw-sc.de/
6. Kommt es zu Versorgungsunterbrechungen im Zusammenhang mit der Umstellung?
Im Regelfall wird es zu keinen unangekündigten Versorgungsunterbrechungen kommen. Die Umstellung wird jeweils entlang einzelner Leitungsstränge Ihres örtlichen Erdgasnetzes erfolgen, so dass die Gasgeräte aller an dieser Leitung angeschlossenen Kunden nahezu gleichzeitig angepasst werden müssen. Nach der Umstellung der Gasgeräte wird die Leitung mit H-Gas befüllt und Sie können Ihre Geräte ganz normal weiter nutzen.
7. Wie läuft die Umstellung in meinem Haushalt ab?
Die Umstellung von L-Gas auf H-Gas erfolgt nach einer Vorankündigung des jeweiligen Gasversorgers in drei Schritten. Dabei kümmert sich das vom örtlichen Gasnetzbetreiber eingerichtete Gasbüro um die Koordinierung der Umstellung. Es steht als Auskunft für alle Fragen jederzeit für Sie bereit.
Schritt 1: Bestandsaufnahme (ungefähr 1 Jahr vor der Umstellung)
Mitarbeiter des Netzbetreibers, des Gasbüros oder eines in deren Auftrag handelnden Unternehmens, sogenannte Umstellfirmen, vereinbaren mit Ihnen einen Termin. Alle in Ihrem Haus vorhandenen Gasgeräte (z. B. Gas-Heizgeräte, Gasöfen, Gasherde, Heizkessel, Gaskamine) werden für Sie registriert.
Achtung: Sollte eine Anpassung Ihrer Gasgeräte nicht möglich sein, erhalten Sie eine separate Nachricht des Gasbüros.
Schritt 2: Anpassung der Gasgeräte
Bei einem zweiten Termin werden, wenn möglich, an den registrierten Gasgeräten die Anpassungen für die Marktraumumstellung durch die Umstellfirmen vorgenommen. Dies erfolgt beispielsweise durch den Austausch von Düsen oder es werden lediglich andere Einstellungen am Gerät vorgenommen, das kommt ganz auf das Gasgerät an. Die nötigen Ersatzteile und Werkzeuge bringen die Mitarbeiter der jeweiligen Umstellfirmen mit.
Wichtig: Sie müssen diesen Termin zwingend wahrnehmen und den Zugang zu allen Gasgeräten ermöglichen.
Schritt 3: Umstellung der Versorgung von L-Gas auf H-Gas
Nach der Anpassung der Gasgeräte in Ihrer Region erfolgt die Umstellung Ihres regionalen Gasnetzes, ab dann strömt das neue H-Gas durch die Leitungen.
Stichprobenartige Qualitätskontrolle:
Nach der Umstellung wird jeder 10. Haushalt stichprobenartig einer Qualitätskontrolle unterzogen. Hier werden die Arbeiten der Umstellfirmen überprüft. Auch dieser Termin wird rechtzeitig durch Ihr Gasbüro angekündigt.
8. Wie läuft die Umstellung im Detail ab?
Dem Umstellungszeitplan des Netzentwicklungsplans Gas folgend informiert der zuständige Fernleitungsnetzbetreiber Ihren lokalen Netzbetreiber mit ca. drei Jahren Vorlauf über die anstehende Umstellung. Wegen des hohen personellen und koordinativen Aufwands wird der lokale Netzbetreiber in der Regel Spezialunternehmen beauftragen, die ihn bei der Anpassung der Gasgeräte unterstützen. In einem ersten Schritt wird ein sogenanntes „Erdgasbüro“ eingerichtet.
Zeitlicher Ablauf der Umstellung
Erster Schritt des Anpassungsprozesses ist eine Bestandsaufnahme aller im Netzgebiet angeschlossenen Gasgeräte:
Diese erfolgt in der Regel ein Jahr vor Beginn der Umstellung. Dies betrifft alle Gasgeräte in Privathaushalten, wie Heizungen und Gasherde, aber auch Gasgeräte bei Industriekunden oder in der Landwirtschaft. Im Rahmen dieser Bestandsaufnahme werden Mitarbeiter des Netzbetreibers, des Gasbüros oder eines in deren Auftrag handelnden Unternehmens zu Ihnen nach Hause kommen und Informationen zu allen angeschlossenen Gasgeräten aufnehmen. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass Sie den Mitarbeitern Zugang zu allen Gasgeräten gewähren. Die Erfassung dauert im Regelfall nur wenige Minuten und wird Ihnen vom Gasbüro mit ausreichendem Vorlauf bekannt gegeben. Sollten Sie am betreffenden Tag verhindert sein, verabreden Sie bitte mit dem Gasbüro einen passenden Ausweichtermin.
Ist die Bestandsaufnahme aller Gasgeräte abgeschlossen, wird das Gasbüro anhand der aufgenommenen Daten alle notwendigen Umbausätze für die Gasgeräte bestellen.
Im zweiten Schritt findet die Anpassung der Gasgeräte statt:
In der Regel findet etwa ein Jahr nach der Bestandsaufnahme die Anpassung aller Gasgeräte statt. Um die Gasgeräte anzupassen, schickt das Gasbüro spezialisierte Monteure, die die entsprechenden Ersatzteile für Ihre Gasgeräte mitbringen und damit Ihr Gasgerät an die neue Gasbeschaffenheit anpassen. Die Anpassung ist normalerweise nicht zeitaufwändig und geübte Praxis. Wiederum werden Sie frühzeitig vom Gasbüro informiert, allerdings ist der Ihnen genannte Termin dieses Mal zwingend einzuhalten. Sind Sie zum betreffenden Zeitpunkt verhindert, ist es sehr wichtig, dass Sie einen Nachbarn, Verwandten oder Bekannten bitten, den Monteuren Zugang zu Ihren Gasgeräten zu gewähren. Die Anpassung erfolgt für alle Gasgeräte eines bestimmten Bezirkes in einem engen Zeitfenster und darf nur durch speziell ausgebildete Monteure erfolgen, weshalb die Einhaltung des Termins sehr wichtig ist.
Für sämtliche Arbeiten an Ihren Gasgeräten dürfen und werden Ihnen keine Kosten in Rechnung gestellt.
Nicht angepasste Gasgeräte können bei einem Weiterbetrieb mit H-Gas beschädigt werden. Für eine Beschädigung eines solchen Gasgerätes durch den Weiterbetrieb mit H-Gas müssten Sie gegebenenfalls selbst aufkommen, sofern dies nicht auf den Anpassungsprozess zurückzuführen ist.
Nach der Anpassung kann eine Qualitätskontrolle durchgeführt werden.
Ist die Anpassung abgeschlossen, können Sie sich bei eventuell auftretenden Fragen oder Auffälligkeiten jederzeit an das Gasbüro wenden. Zudem wird in der Folge die Qualität der Arbeit der Monteure kontrolliert. Dazu werden stichprobenartig mindestens 10 Prozent der Gasgeräte ausgewählt. Sollte eines Ihrer Gasgeräte ausgewählt werden, wird das Gasbüro Ihnen einen Termin mitteilen. Wie schon bei der Bestandsaufnahme können Sie diesen Termin mit dem Gasbüro absprechen.
9. Was kostet mich die Marktraumumstellung?
Im Rahmen der Marktraumumstellung und der konkreten Umrüstung der Geräte werden das Gasbüro, die Umstellfirmen oder sonstige Personen kein Geld von Ihnen verlangen, da die Umstellung für Sie kostenlos ist. Es dürfen keine Arbeitsstunden oder Austauschteile in Rechnung gestellt werden.
Die Kosten der Marktraumumstellung werden solidarisiert. Stellt der Betreiber eines Gasversorgungsnetzes die in seinem Netz einzuhaltende Gasbeschaffenheit dauerhaft von L-Gas auf H-Gas um, hat er die notwendigen technischen Anpassungen der Netzanschlüsse, Kundenanlagen und Verbrauchsgeräte auf eigene Kosten vorzunehmen. Diese Kosten werden auf alle Gasversorgungsnetze innerhalb des Marktgebiets umgelegt, in dem das Gasversorgungsnetz liegt. Die gesetzliche Grundlage für diese Umlage findet sich in § 19a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).
10. Werden meine Heizkosten oder die Kosten für die sonstige Gasnutzung steigen, wenn ich statt L-Gas H-Gas beziehe?
Nein. Die Heizkosten oder die Kosten für die sonstige Gasnutzung werden durch die Marktraumumstellung nicht steigen. Zwar ist der Marktpreis für H-Gas höher als der für L-Gas, aber für denselben Heizeffekt wird weniger H-Gas benötigt, da H-Gas einen höheren Energiegehalt besitzt als L-Gas.
11. Die wichtigsten Infos in Kürze:
- Die Mitarbeiter der beauftragten zertifizierten Firmen, die bei Ihnen zu Hause die Umstellung vornehmen, können sich immer ausweisen.
- Den Termin zur Anpassung Ihrer Geräte müssen Sie zwingend wahrnehmen und können ihn nicht verschieben.
- Im Regelfall wird es zu keinen Versorgungsunterbrechungen kommen. Nach der Umstellung Ihrer Gasgeräte wird die Leitung mit H-Gas befüllt. Sie können Ihre Geräte normal weiternutzen.
- Im Rahmen der Marktraumumstellung und der konkreten Umrüstung der Geräte werden das Gasbüro, die Umstellfirmen oder sonstige Personen kein Geld von Ihnen verlangen, da die Umstellung für Sie kostenlos ist. Es dürfen keine Arbeitsstunden oder Austauschteile in Rechnung gestellt werden.
- Gasgeräte, die nicht umgestellt werden können, dürfen nach dem Schalttermin von L- auf H-Gas nicht weiter betrieben werden. Falls eine Anpassung Ihres Gasgerätes nicht möglich ist, haben Sie die Pflicht, sich bis zum festgelegten Umstelltermin um ein neues Gerät zu kümmern. Dabei stehen Ihnen viele Möglichkeiten offen. Vaillant oder Ihr Heizungsfachmann vor Ort unterstützen Sie gerne, die für Sie am besten geeignete Lösung zu finden.
- Erdgasbetriebene Fahrzeuge sind von dieser Umstellung nicht betroffen.
- Bei Fragen zur Marktraumumstellung in Ihrer Region berät Sie das Gasbüro oder Ihr örtlicher Energieversorger. Informationen erhalten Sie außerdem über die Bundesnetzagentur.
12. Sonstige Fragen
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