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Schritt für Schritt zur neuen Heizung

  • Checkliste für die Heizungsplanung
  • Unterschiede der Heizungsplanung im Altbau und im Neubau
  • Kriterien für die Heizungsplanung im Einfamilienhaus und im Mehrfamilienhaus

Heizungsplanung mit Zukunft: Darauf kommt es jetzt an

Spätestens, wenn bei der Heizung Störungen auftreten oder der Energieverbrauch zu hoch ist, stellt sich die Frage: Macht es Sinn, in eine neue Heizung zu investieren? Welche Heiztechnik spart in Zukunft Energiekosten? Und was ist bei der Planung einer neuen Heizung zu berücksichtigen, damit alles reibungslos klappt? Auch, wenn Sie Ihr Haus neu bauen lohnt es sich, die Heizungsplanung zur „Chefsache“ zu machen. Denn die Festlegung auf einen Energieträger bestimmt über viele Jahre Ihre Heizkosten. In diesem Ratgeber helfen wir Ihnen mit aktuellen Checklisten und vielen Erfahrungswerten, wie die optimale Heizungsplanung gelingt.

Eine wichtige Information vorweg: Wenn die Heizung in die Jahre gekommen ist und Störungen auftreten, sollten Sie den Heizungstausch nicht aufschieben. Zum einen, weil bei einem Totalausfall unnötige Zusatzkosten entstehen. Zum anderen winken Ihnen in der Regel deutlich höhere Förderungen, wenn Sie eine Öl- oder Gasheizung, die noch funktioniert, freiwillig beispielsweise gegen eine Wärmepumpe austauschen.

Heizungsplanung in fünf Schritten

Informationen, die Sie im Vorfeld sammeln sollten

Gesetzliche Vorgaben, die Sie kennen müssen

Kostenentwicklungen der Energieträger, die Sie abwägen sollten

Wie Sie eine förderfähige und geeignete Heizung für Ihr Haus finden

So bereiten Sie die reibungslose Heizungsinstallation im Neubau und im Altbau vor

Schritt 1 der Heizungsplanung: Informationen sammeln, zum Beispiel über den Ist-Zustand Ihrer Heizung und Anforderungen an Ihr neues Heizsystem

Bei einem Neubau haben Sie den Vorteil, die Rahmenbedingungen Ihrer Heizung selbst zu bestimmen. Das ist ein wichtiger Grund, warum Sie der Heizungsplanung – in der Regel auf Basis einer klimafreundlichen Luft/Wasser-Wärmepumpe – unbedingt viel Aufmerksamkeit schenken sollten. Im Altbau hingegen bestehen bereits viele bauliche Vorgaben. Hier ist zu überlegen, ob beispielsweise in naher Zukunft weitere Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen sind. Deshalb sollten Sie diese Informationen im Vorfeld sammeln:

Bedarf an Raumwärme

Wie hoch der Wärmebedarf ist, um Ihre Räume angenehm zu temperieren, ist im Wesentlichen von drei Faktoren abhängig: Von dem Temperaturniveau und der Größe der Räume sowie von den Wärmeverlusten durch die Gebäudehülle.

Üblicherweise geht man in Wohnräumen von einer Temperatur von 21 °C aus. Bei längerer sitzender Tätigkeit, beispielsweis in einem Homeoffice, ist eventuell eine höhere Raumtemperatur gewünscht. Auch Senioren mögen es oftmals etwas wärmer. Während im Bad meistens 24 °C als angenehm empfunden werden, sind es im Schlafzimmer eher weniger als 20 °C. Im Neubau können Sie diese Wunschtemperaturen vorab individuell festlegen. Im bestehenden Gebäude hingegen müssen Sie durch Messungen ermitteln, ob diese Temperaturen mit Ihrer bisherigen Heizungsanlage erreicht werden.

Noch entscheidender für den Raumwärmebedarf sind jedoch die Wärmeverluste über die Gebäudehülle. Diese hängen vor allem davon ab, wie gut Ihr Haus gedämmt ist. Für Neubauten ist ein Effizienzhaus 55 der Mindeststandard. Hier sind die Wärmeverluste gering. In Altbauten können sie allerdings erheblich sein, was dann eine Heizung mit höherer Wärmeleistung erfordern würde. Der Wärmebedarf im Altbau lässt sich im Energieausweis ablesen. Falls noch keiner erstellt wurde: Holen Sie das nach, es lohnt sich (mehr dazu hier).

Bedarf an Warmwasser

Bei der Planung einer neuen Zentralheizung, beispielsweise einer Wärmepumpe mit Pufferspeicher, spielt der Warmwasserbedarf eine immer größere Rolle. Warum sich der Warmwasserbedarf gravierend auf die Heizungsplanung auswirkt, ist einfach erklärt: Der Bedarf an Raumwärme lässt sich durch eine gute Gebäudedämmung senken, der Energiebedarf für Warmwasser aber nicht! Denn dieser wird in erster Linie durch Ihre Nutzungsgewohnheiten bestimmt. Für diesen Wärmebedarf muss also ermittelt werden, wie viele Personen im Haushalt leben, wie oft geduscht oder gebadet wird – und wie oft das gleichzeitig passiert, wenn mehrere Bäder vorhanden sind. Nur, wenn die Heizung dem entsprechend ausreichend Warmwasser erzeugen und bevorraten kann, wird es unter der Dusche nicht plötzlich unangenehm kalt.

Wärmeverteilung

In Neubauten ist eine Fußbodenheizung als Wärmeverteilung zu empfehlen. Zu ihren Vorteilen zählt neben dem „Energiespareffekt“ durch niedrigere Heizwassertemperaturen, dass sie durch ihre Strahlungswärme effizienter und komfortabler heizt. In Kombination mit entsprechenden Wärmepumpen kann der Raum im Sommer über die Fußbodenheizung sogar um ein paar Grad abgekühlt werden.

Im Altbau ist zunächst zu unterscheiden, ob eine sogenannte wassergeführte Wärmeverteilung vorhanden ist oder mit Strom geheizt wird. Bei einer wassergeführten Wärmeverteilung erhitzt in der Regel eine Öl- oder Gasheizung Wasser auf rund 70 °C Vorlauftemperatur. Auf dem Weg durch die Heizkörper gibt das Heizwasser die Wärme dann an die Räume ab. Fließt das Heizwasser durch Rohrschlangen im Fußboden, also eine Fußbodenheizung, beträgt die Vorlauftemperatur nur zwischen 35 °C und 55 °C. Das wirkt sich positiv auf die Auslegung der neuen Heizung aus, denn dafür wird weniger Energie gebraucht. Bei Stromheizungen wiederum sind zwei Wärmeverteilungen verbreitet: Nachtspeicher- und Fußbodenheizungen.

Checkliste Schritt 1 der Heizungsplanung:

  • Raumtemperatur und Quadratmeter der einzelnen Zimmer nach Art der Nutzung und Komfort bestimmen.
  • Wärmeverluste der Gebäudehülle über den Energieausweis quantifizieren.
  • Warmwasserbedarf gemäß Personenzahl und Gewohnheiten beim Duschen und Baden ermitteln. Dabei die gleichzeitige Nutzung berücksichtigen, wenn die Heizung Warmwasser für mehrere Bäder bereitstellen muss.
  • Wärmeverteilung im Neubau festlegen bzw. im Altbau ermitteln – also Fußbodenheizung oder Heizkörper.
  • Bei einem Heizungstausch Alter, Heiztechnik und Energieträger der vorhandenen Heizung als Anhaltspunkte für die Planung und Dimensionierung der neuen Heizung recherchieren.

Schritt 2 der Heizungsplanung: Gesetzliche Vorgaben berücksichtigen: mindestens 65 % Erneuerbare Energien-Pflicht (EE-Pflicht)

Welche Heizung für Ihr Haus geeignet ist, bestimmen nicht nur die baulichen Bedingungen. Auch der Gesetzgeber macht zahlreiche Vorgaben, hat deswegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) erlassen. Umgangssprachlich wird es auch „Heizungsgesetz“ bezeichnet, obwohl es inhaltlich viel mehr umfasst (siehe Das neue Gebäudeenergiegesetz 2024). Ziel ist es, die Wärmewende von fossilen Brennstoffen weg hin zu Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, um die CO₂-Emissionen zu senken.

Vorschriften für Heizungen im Neubau

Grundsätzlich sollen alle neuinstallierten Heizungen per Gesetz den Wärmebedarf mindestens zu 65 Prozent aus Erneuerbaren Energien (EE) decken. Dazu zählt vor allem Umweltwärme, wie sie von Wärmepumpen genutzt wird. Die Installation rein fossiler Heizungen mit Öl und Gas ist also im Neubau nicht mehr erlaubt.

Eine Ausnahme gibt es allerdings: Wer sein neues Haus nicht in einem Neubaugebiet errichtet, sondern in einer Baulücke, darf noch übergangsweise eine fossile Heizung einbauen. Dies entbindet jedoch nicht von der Pflicht, auch hier den sukzessive steigenden Anteil erneuerbarer Energien zu beachten (ab 2029 15 Prozent, ab 2035 30 Prozent und ab 2040 60 %)!

Hintergrund ist, dass eventuell bestehende Siedlungen in Zukunft an ein Fern- oder Nahwärmenetz angeschlossen werden könnten, das Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme nutzt. Oder wo die Versorgung mit Wasserstoff in Betracht kommt. Diese Optionen sind allerdings mit sehr vielen Fragezeichen versehen und haben auch wirtschaftliche Risiken. (Mehr dazu in dem Ratgeber Kommunale Wärmeplanung – wie entscheidend für den Heizungstausch?). Sicher ist hingegen, dass Wärmepumpen schon heute die mit Abstand klimafreundlichste Art zu heizen sind. Wärmepumpentechnik erfüllt also sofort alle Anforderungen an den Klimaschutz – und das genauso nach 2045.

Vorschriften für Heizungen im Altbau

Ein generelles Betriebsverbot für bestehende Öl- oder Gasheizungen gibt es erst ab dem Jahr 2045. Bis dahin können Sie also theoretisch eine fossile Heizung weiter nutzen – mit einer Ausnahme: Öl- oder Gaskessel mit Konstanttemperaturtechnik, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden. Diese Austauschpflicht betrifft nicht Eigentümer eines Einfamilienhauses, die das Haus schon vor dem 1. Februar 2022 selbst bewohnten. Bei vermieteten Häusern und bei einem Eigentümerwechsel müssen diese alten Heizungen jedoch ausgetauscht werden.

Generell gilt bei Heizungen, die 20 Jahre und älter sind: Je schneller Sie handeln, umso höher fällt die Förderung aus. Denn nur, wenn Ihre Heizung noch funktionstüchtig ist, bekommen Sie für eine förderfähige neue Heizung den zusätzlichen Klimageschwindigkeitsbonus von 20 Prozent.

Im Grundsatz ist es auch beim Heizungstausch im Altbau Pflicht, dass neue Heizungen mindestens zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzen. Eine Übergangsregelung besteht, wenn in Ihrer Kommune noch keine Wärmeplanung in Kraft getreten ist – also, wenn die Option eines Fernwärmeanschlusses offen ist. Bis dahin können Sie eine Gas-Brennwertheizung installieren, die grüne Gase nutzen kann oder sich später auf Wasserstoff umrüsten lässt. Bei dieser Option ist jedoch ab 2029 der Betrieb mit einem steigenden Anteil von erneuerbaren Energien verpflichtend.

Checkliste Schritt 2 der Heizungsplanung:

  • Bei der Kommune nachfragen, ob bereits eine verbindliche Wärmeplanung vorliegt.
  • Beachten, welche Heiztechniken nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine zulässige Erfüllungsoption der „65 Prozent Erneuerbare Energien-Pflicht“ sind.
  • Schornsteinfeger oder Heizungsinstallateur kontaktieren, ob ggf. die Austauschpflicht eines alten Konstanttemperaturkessels besteht.

Schritt 3 der Heizungsplanung: Kostenentwicklungen der Energieträger, die Sie abwägen sollten, besonders bei fossilen Brennstoffen

Die Marktpreise von Energie sind immer schwankend. Wer eine Öl- und Gasheizung betreibt, kennt das nur zu gut. Doch unabhängig von kurzfristigen Veränderungen lässt sich die langfristige Preistendenz von Energieträgern einschätzen, da einige zusätzliche Preistreiber – wie die CO₂-Bepreisung – bereits heute bekannt sind. Das zu berücksichtigen ist wichtig, denn Ihre neue Heizung soll viele Jahre laufen. In dieser Zeit schlagen die Energiekosten viel höher zu Buche als die anfänglichen Investitionskosten.

*Gilt für alle ab dem 01.01.2024 produzierten ecoTEC exclusive VC 1-7 und ecoTEC plus 1-5

Checkliste Schritt 3 der Heizungsplanung:

  • Heizöl und Erdgas werden durch die CO₂-Abgabe stetig verteuert.
  • Grüne Gase werden in den nächsten Jahren in der Herstellung voraussichtlich teuer sein. Zudem kann noch keine Aussage über die generelle Verfügbarkeit getroffen werden. Das gilt ebenso für grünen Wasserstoff.
  • Ob Fernwärme am Standort angeboten werden kann, wird verlässlich erst in den nächsten Jahren klar sein. Verbraucherverbände und Wettbewerbshüter beklagen zudem lange Vertragslaufzeiten und eine intransparente Preisgestaltung.
  • Durch die fortschreitende Elektrifizierung der Verkehrs-, Gebäude- und Industriesektoren steigt der Strombedarf. Gleichzeitig wächst der Anteil Erneuerbarer Energien mit positiven Effekten auf Erzeugerkosten und CO₂-Abgabe. Mit einer eigenen PV-Anlage lassen sich die Stromkosten deutlich senken und am ehesten eine Preisstabilität erreichen.

Schritt 4 der Heizungsplanung: Wie Sie eine förderfähige und geeignete Heizung für Ihr Haus finden

Wie beschrieben können bauliche Gegebenheiten und gesetzliche Vorschriften die Wahl einer neuen Heizung einschränken. Deswegen ist für Ihre Heizungsplanung umso mehr eine wirtschaftliche Gesamtrechnung wichtig, die auch mögliche staatliche Zuschüsse mit einbezieht. Unbedingt berücksichtigen sollten Sie aber Ihre individuellen Wünsche für Ihr neues Heizsystem, zum Beispiel im Hinblick auf die Einbindung erneuerbarer Energien.

Beim Heizungstausch im Altbau sollten Sie zunächst prüfen, ob eine energetische Sanierung in Teilschritten oder in einem Zug sinnvoll ist, bevor Sie eine neue Heizung installieren. Ein Energieeffizienz-Experte kann Sie hier professionell beraten und auch bei der Umsetzung begleiten. Der Austausch von Fenstern, die Dämmung von Dach und Fassade wird zudem staatlich gefördert – mit Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Durch solche Maßnahmen reduzieren Sie nicht nur den Energiebedarf, sondern steigern gleichzeitig den Wert und Komfort Ihres Hauses.

Auch der Heizungstausch im Altbau wird umfangreich gefördert, wenn die neue Heizung Erneuerbare Energien nutzt. Das ist ein weiterer wichtiger Baustein Ihrer wirtschaftlichen Gesamtrechnung. Wenn Sie ein neues Haus bauen, wird eine umweltfreundliche Heizung nicht einzeln gefördert. Jedoch ist eine Heizung, die ausschließlich regenative Energieträger nutzt, entscheidend für die Neubauförderung.

Ob Altbau oder Neubau, ob Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus – grundsätzlich sollten Sie ungeachtet derzeit möglicher Ausnahmeregelungen direkt eine Heizung einbauen, die mindestens zu 65 Prozent Erneuerbare Energien nutzt. Dann ist Ihre neue Heizung zukunftssicher und energiesparend. Mit diesen Strategien finden Sie die geeignete und umweltfreundliche Heizung für Ihr Haus:

Checkliste Schritt 4 der Heizungsplanung:

  • Wärmepumpen sind im Neubau die erste Wahl, weil sie effizient und zukunftssicher die EE-Pflicht erfüllen.
  • Hybridheizungen, bestehend aus einer vorhandenen oder neuen Gas- oder Ölheizung in Kombination mit einer neuen Luft/Wasser-Wärmepumpe, können in unsanierten und älteren Gebäuden den Umstieg auf umweltfreundliche Heiztechnik einleiten.
  • Photovoltaikanlagen entlasten deutlich bei den Stromkosten, insbesondere in Verbindung mit einer Wärmepumpe.
  • Solarthermie kann in Altbauten die Versorgung mit Raumwärme und/oder Warmwasser unterstützen, ist aber als einziger Wärmeerzeuger nicht ausreichend.
  • Gas-Brennwertheizungen können eine Lösung sein, wenn sie mit grünen Gasen betrieben oder zu einem späteren Zeitpunkt auf grünen Wasserstoff umgerüstet werden können. Zudem muss natürlich die die Chance einer hinreichenden Versorgung mit diesen biogenen Brennstoffen gewährleistet sein bzw. in Aussicht stehen

Schritt 5 der Heizungsplanung: So bereiten Sie die reibungslose Heizungsinstallation im Altbau und Neubau vor

Wenn Sie den Bau eines neuen Hauses planen, sind Sie zweifellos zum Thema „zukunftssichere Heizung“ im intensiven Austausch mit Ihrem Architekturbüro oder Heizungsbaubetrieb. Sowohl beim Neubau von Eigenheimen als auch beim Bau von Mehrfamilienhäusern dominieren dabei Lösungen mit Wärmepumpen. Lassen Sie sich beraten, welche Art der Nutzung von Umweltwärme für Ihr Haus am besten geeignet ist: Luft, Erde oder Wasser. In unserem Wärmepumpen-Ratgeber erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Vorteile. Welche Faktoren außerdem für die richtige Heizung im Neubau zu berücksichtigen sind, finden Sie in unserem Ratgeber Heizung im Neubau: Zukunftssicher und intelligent.

Der Heizungstausch im Altbau steht unter anderen Vorzeichen. Zum Beispiel sind Form und Zeitpunkt für die Beantragung der Förderung zu beachten, wenn Sie auf Erneuerbare Energien umstellen wollen. Eine Übersicht, wie viel Geld der Staat zu Ihrer neuen Heizung dazu gibt, finden Sie hier. Was Sie sonst noch dazu wissen sollten, können Sie dem Ratgeber Heizung modernisieren – es lohnt sich schon jetzt! nachlesen.

Checkliste Schritt 5 der Heizungsplanung:

  • Umfassende Informationen zu den Vor- und Nachteilen eines neuen Heizsystems sowie über ein zukünftiges Energiekonzept einholen.
  • Individuelle Wünsche für Ihr neues Heizsystem berücksichtigen, zum Beispiel im Hinblick auf Wohn- und Warmwasserkomfort sowie die Einbindung erneuerbarer Energien.
  • Bei Neubauprojekten prüfen, welche Heiztechnik eine Neubauförderung ermöglicht und welche die Förderung ausschließt.
  • Beim Heizungstausch im Altbau die mögliche Förderhöhe in die Investitionsplanung einbeziehen.
  • Soll in einem Altbau eine Heizung mit Erneuerbaren Energien eingebaut werden, ist mit dem Heizungsbaubetrieb noch vor Stellung des Förderantrags ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufhebender oder aufschiebender Wirkung abzuschließen.
  • Wird in einer Bestandsimmobilie eine neue Heizung eingebaut, die fossile Brennstoffe nutzt, ist ein Beratungsgespräch über die wirtschaftlichen Risiken gesetzlich vorgeschrieben. Das kann beispielsweise durch das Fachhandwerksunternehmen oder einen Energieeffizienz-Experten geschehen. Das unterzeichnete Protokoll dieses Gesprächs ist Voraussetzung für die spätere Inbetriebnahme einer Öl- oder Gasheizung. Zusätzlich müssten bereits ab 2029 steigende Anteile von grünen Brennstoffen sichergestellt werden.

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