Sie haben noch Fragen? Wir haben die Antworten.
Wie lange sind Gasheizungen noch erlaubt?
Der Einbau von Gasheizungen ist weiterhin erlaubt, allerdings gibt es verschiedene gesetzliche Auflagen zu beachten: Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in bestehenden Gebäuden mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bis die kommunale Wärmeplanung in Ihrem Gebiet in Kraft tritt, gibt es eine Übergangsfrist. In dieser ist der 1:1-Gerätetausch möglich, Sie müssen sich aber durch einen Fachhandwerksbetrieb beraten lassen. Zudem sind ab 2029 steigende Bioanteile in Gasheizungen vorgeschrieben. Mit Vaillant Gasheizungen sind Sie immer auf der sicheren Seite, da alle unsere Gasgeräte für den Betrieb mit bis zu 100% Bio-Erdgas geeignet sind.
Da jedoch zusätzlich steigende CO₂-Preise zu erwarten sind, kann der Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme wie die Wärmepumpe oder ein Hybridsystem langfristig die bessere Wahl sein. Aktuelle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie in unserem Ratgeber Gebäudeenergiegesetz.
Ist eine Gastherme noch sinnvoll?
Ja, eine Gastherme kann noch sinnvoll sein, aber es gibt nachhaltigere Alternativen, die langfristig die Energiekosten senken und die Umwelt schonen:
Eine Wärmepumpe ist die umweltfreundlichste und zukunftssicherste Option, um eine alte Gastherme zu ersetzen. Welche Voraussetzungen Ihr Gebäude für den Wechsel erfüllen sollte, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpen im Altbau.
Falls ein kompletter Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht möglich ist, können Sie den Gasverbrauch durch ein Hybridsystem deutlich reduzieren. Hierbei wird die Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Sie erzeugt dann einen Großteil der Energie auf nachhaltige Weise, während das Gasgerät nur an sehr kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf unterstützt.
Wenn Sie weiterhin ausschließlich mit Gas heizen möchten, können Sie Ihr Gasgerät mit grünen Gasen wie Bio-Erdgas oder grünem Wasserstoff betreiben, um die gesetzlich vorgeschriebenen Anteile an erneuerbaren Energien zu erreichen. Ab 2029 müssen entsprechende Vertragsanpassungen mit dem Gasversorger vorgenommen werden:
- 15 % EE-Anteile ab 2029
- 30 % EE-Anteile ab 2035
- 60 % EE-Anteile ab 2040
- 100% klimaneutral ab 2045
Alle unsere Gasgeräte sind für den Betrieb mit bis zu 100% Bio-Erdgas geeignet, die meisten können auch mit bis zu 100% Bio-Flüssiggas arbeiten. Unsere Gas-Brennwertgeräte der neuesten Generation können sogar auf den Betrieb mit 100% grünem Wasserstoff umgerüstet werden.*
* Gilt für alle ab dem 01.01.2024 produzierten ecoTEC exclusive VC 1-7 und ecoTEC plus VC/VCW/VCI 1-5, Details siehe Herstellererklärung
Kann man in 2025 noch eine neue Gasheizung einbauen?
Ja, es ist auch in 2025 noch möglich, eine neue Gastherme einzubauen. Allerdings gibt es verschiedene gesetzliche Auflagen zu beachten:
Seit dem 1. Januar 2024 müssen neue Heizungen in bestehenden Gebäuden mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Bis die kommunale Wärmeplanung in Ihrem Gebiet in Kraft tritt, gibt es eine Übergangsfrist. In dieser ist der 1:1-Gerätetausch möglich, Sie müssen sich aber durch einen Fachhandwerksbetrieb beraten lassen. Zudem sind ab 2029 steigende Bioanteile in Gasheizungen vorgeschrieben. Mit Vaillant Gasheizungen sind Sie immer auf der sicheren Seite, da alle unsere Gasgeräte für den Betrieb mit bis zu 100% Bio-Erdgas geeignet sind.
Da jedoch zusätzlich steigende CO₂-Preise zu erwarten sind, kann der Umstieg auf nachhaltige Heizsysteme wie die Wärmepumpe oder ein Hybridsystem langfristig die bessere Wahl sein. Aktuelle Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) finden Sie in unserem Ratgeber Gebäudeenergiegesetz.
Was passiert, wenn 2025 meine Gasheizung kaputt geht?
Wenn Ihre Gasheizung kaputt geht, haben Sie mehrere Optionen:
- Reparatur: In vielen Fällen kann eine defekte Gasheizung repariert werden. Ein Fachhandwerksbetrieb oder unser Vaillant Werkskundendienst kann beurteilen, ob eine Reparatur sinnvoll und wirtschaftlich ist.
- Austausch durch eine neue Gastherme: Es ist weiterhin möglich, eine neue Gastherme einzubauen. Beachten Sie jedoch, dass es verschiedene gesetzliche Auflagen zu beachten gibt. --> auch siehe vorherige Frage „Kann man auch in 2025 noch eine neue Gasheizung einbauen?“
- Umstieg auf eine Wärmepumpe: Eine Wärmepumpe ist die umweltfreundlichste und zukunftssicherste Alternative für Ihre kaputte Gastherme. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen Ihr Gebäude für den Wechsel erfüllen sollte: Ratgeber Wärmepumpen im Altbau.
- Hybridsystem: Falls ein kompletter Umstieg auf eine Wärmepumpe nicht möglich ist, können Sie den Gasverbrauch durch dieses System deutlich reduzieren. Bei einem Hybridsystem wird die Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombiniert. Sie erzeugt dann einen Großteil der Energie auf nachhaltige Weise, während das Gasgerät nur an sehr kalten Tagen oder bei hohem Warmwasserbedarf unterstützt.
Was passiert, wenn ich meine Heizung nach 30 Jahren nicht tausche?
Es gibt in Deutschland keine allgemeine Pflicht, Ihre Gasheizung auszutauschen. Allerdings müssen Gas- oder Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind und keine modernen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sind, ausgetauscht werden. Ob Ihre Heizung betroffen ist, wird der Schornsteinfeger prüfen und Ihnen mitteilen. Falls Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung nach dem 1. Februar 2002 gekauft haben und die Heizung älter als 30 Jahre ist, haben Sie als neuer Eigentümer zwei Jahre Zeit, um die Heizung zu erneuern. Wenn der Kauf vor dem 1. Februar 2002 stattgefunden hat, besteht keine Austauschpflicht für Sie.
Gut zu wissen: Bei älteren Heizungen entstehen generell höhere Betriebskosten, weil sie deutlich mehr Brennstoff verbrauchen als moderne Systeme. Zudem kann eine veraltete Heizanlage den Wert einer Immobilie mindern, da potenzielle Käufer oder Mieter Häuser oder Wohnungen mit effizienten Heizsysteme bevorzugen. Es gibt also viele Gründe für die Modernisierung der Heizung – auch wenn sie noch keine 30 Jahre alt ist. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber Heizung modernisieren.
