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Wie kann ich mein Heizsystem möglichst steuersparend modernisieren?

Sie können jährlich bis zu 6.000 EUR an Handwerkerleistungen absetzen

Beauftragen Sie einen Vaillant Fachpartner oder auch den Vaillant Werkskundendienst, so können Sie diese Handwerkerleistungen ähnlich wie haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich absetzen: 20 % der angefallenen Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten samt Umsatzsteuer zieht das Finanzamt direkt von Ihrer Einkommenssteuer ab. Material- und Warenkosten tragen Sie stets voll und ganz selbst. Insgesamt ermöglicht Ihnen das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung pro Jahr bis zu 6.000 EUR an Handwerkerleistungen abzusetzen – und Ihre Einkommenssteuer damit um bis zu 1.200 EUR zu senken.

Fallbeispiel: Ein Installateur tauscht Ihr altes Heizgerät gegen ein neues Vaillant Brennwert Heizgerät aus. Seine Rechnung beläuft sich inkl. MwSt. auf 7.000 EUR. Der Anteil der Arbeitskosten beträgt 2.000 EUR, was eine Steuerermäßigung von 400 EUR (20 Prozent) nach sich zieht (in Zeile 112 Ihrer Einkommensteuererklärung einzutragen!).

Voraussetzungen

  • Die Beauftragung des Vaillant Fachpartners oder eines anderen Handwerkers muss durch eine Privatperson erfolgen
  • Die Arbeiten müssen in Zusammenhang mit einer selbst genutzten Immobilie stehen
  • Für den Heizungstausch haben Sie keine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten; geförderte Maßnahmen können steuerlich nicht geltend gemacht werden
  • Der Anteil der Arbeitskosten muss in der Rechnung gesondert ausgewiesen werden. In der Regel ist es auch ausreichend, wenn dieser Anteil aus einer Anlage zur Rechnung hervorgeht, zum Beispiel bei Wartungsverträgen
  • Das Finanzamt gewährt die Steueranrechnung für Handwerkerleistungen nur, wenn die Rechnung mit einem Bankbeleg eingereicht wird; Barzahlungen werden nicht anerkannt

Hilfreiche Tipps

  • Handwerkerleistungen in Neubauten werden nicht gefördert. Ziehen Sie daher erst ein, bevor Sie kleinere Arbeiten beauftragen
  • Die Steuervorteile gelten auch für Leistungen, die Handwerker an Ihrer Ferienimmobilie innerhalb der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraumes vornehmen
  • Prüfen Sie, ob Ihr Vorhaben nach den Richtlinien der BEG förderfähig ist; unter Umständen bringt ein Zuschuss mehr Geld als eine Steuerersparnis
  • Investieren Sie in absehbarer Zeit in Ihr Eigentum: Erfahrungsgemäß laufen Förderungen nicht ewig und eine Heizungsmodernisierung steigert den Wert Ihrer Immobilie erheblich, senkt Energiekosten und schont die Umwelt
  • Gefördert wird nicht nur Ihre Heizungsmodernisierung, sondern alle Arbeiten zur Modernisierung, Erhaltung oder Verschönerung von Räumen, Einrichtung oder Grundstücken – also der Dach- oder Kellerausbau, der Anbau einer Garage etc.
  • Sofern machbar, können Sie größere Maßnahmen – zum Beispiel die Bepflasterung Ihres Grundstücks – auf drei Jahre verteilen, um jährlich den maximalen Förderbetrag von 6.000 EUR zu beanspruchen

Was nicht anerkannt wird

Nicht begünstigt werden natürlich Aufwendungen, die nach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes steuermindernd berücksichtigt werden. So kommt zum Beispiel bei vermietetem Wohnraum ein Werbekostenabzug bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in Betracht. Außerdem können Sie keine öffentlich geförderten Handwerkerleistungen geltend machen, für die Sie zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse beanspruchen – zum Beispiel von der KfW (§ 35a Abs. 3 Satz 2 EStG).