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Die neuen Förderungen für PV-Anlagen 2024: von Förderkredit bis Einspeisevergütung

Schon 2030 soll in Deutschland der Strom zu 80 Prozent treibhausgasneutral aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Dafür ist insbesondere der stärkere Ausbau von Photovoltaik (PV) erforderlich. Vor allem PV-Anlagen auf Hausdächern haben ein enormes Potenzial, Solarstrom zu erzeugen. Weil das noch zu wenig genutzt wird, bietet der Staat unterschiedliche finanzielle Anreize. Hinzu kommen regionale und lokale Förderangebote, beispielsweise von der Kommune oder dem Netzbetreiber. Wie hoch die Förderung ausfällt, ist von der Art und Größe der PV-Anlage sowie vom Grad des Eigenverbrauchs abhängig.

Grundsätzlich lohnt sich für Privatleute in erster Linie ein hoher Eigenstromverbrauch. Hier ein Überblick der Subventionsmöglichkeiten für Wohngebäude:

Festinstallierte PV-Anlagen, beispielsweise auf dem Hausdach, für den Eigenverbrauch:

Die KfW-Bank stellt hierfür einen zinsverbilligten Förderkredit ohne Tilgungszuschuss bereit. Die Konditionen sind im Programm 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ festgelegt. Der Kredit ist über die eigene Haus- oder Geschäftsbank zu beantragen. Strom, der nicht selbst verbraucht wird, muss an den Netzbetreiber verkauft werden, so die Förderbedingung der KfW. Die dafür gezahlte Einspeisevergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) festgeschrieben.

Festinstallierte PV-Anlagen, beispielsweise gebäudenah an Mehrfamilienhäusern, für den Verkauf an Mieter: Die Investition kann ebenfalls über den Förderkredit 270 der KfW finanziert werden. Für den Verkauf des PV-Stroms an Mieter ohne Netzdurchleitung definierte das EEG die Konditionen.

Steckerfertige PV-Anlagen, sogenannte Balkonkraftwerke:

Nicht festinstallierte PV-Anlagen, beispielsweise an Balkonen montiert, werden nicht durch die KfW gefördert. Eine Einspeisevergütung nach EEG ist zwar möglich, wenn ein Zweiwege-Stromzähler installiert wird, lohnt sich aufgrund der geringen Energiemengen jedoch nicht. Vereinzelt bieten Bundesländer und Kommunen Zuschüsse für Balkonkraftwerke an. Welche Förderungen in Ihrer Region angeboten werden, erfahren Sie in Ihrem Rathaus oder von Ihrem Stromversorger.

Von einer staatlichen Subvention profitieren jedoch alle PV-Anlagen: Sämtliche Komponenten und Montagearbeiten sind von der Umsatzsteuer befreit! Das schließt auch Batteriespeicher, Energiemanagement-Systeme und Zählerschränke ein.

PV-Förderung und BEG

Wenn Sie für die Sanierung oder den Neubau Ihres Hauses eine Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen, zählt eine PV-Anlage nicht zu den förderfähigen Kosten. Das trifft auch dann zu, wenn im Zuge des geförderten Heizungstausches eine PV-Anlage installiert werden soll – beispielsweise um eine Wärmepumpe mit selbst erzeugtem Strom zu betreiben. Eine Ausnahme sind sogenannte PVT-Solarmodule. Sie können gleichzeitig Strom (Photovoltaik) und Wärme (Thermie) erzeugen. Der Anteil der Solarthermie ist als Heizungsunterstützung förderfähig, macht aber nur einen geringen Teil der Kosten aus.

  • Ihr Vorteil: Sie können alle verfügbaren PV-Förderungen zusätzlich zur BEG in Anspruch nehmen.

Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag nach EEG

Ein zinsverbilligter Förderkredit für den Bau einer PV-Anlage macht nur einen geringen Teil der staatlichen PV-Förderung aus. Deutlich mehr Geld erhalten Sie über die Jahre gerechnet beim Verkauf Ihres selbsterzeugten Solarstroms – an den Netzbetreiber oder an Mieter. Der Verkaufspreis an den Netzbetreiber ist in Form einer Einspeisevergütung im EEG festgelegt und auf 20 Jahre garantiert. Dennoch sollte der Eigenverbrauch des Sonnenstroms möglichst hoch sein, da die Einspeisevergütung deutlich unter den Bezugskosten für Strom vom Versorger liegt.

Vermietern bietet das EEG den Mieterstromzuschlag als Fördermodell an. Dieser Zuschlag wird als EEG-Förderung zusätzlich zum Verkaufserlös aus der Stromversorgung der Mieter gezahlt. Auch der Mieterstromzuschlag wird 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage gewährt.

Entscheidend für die Höhe der Einspeisevergütung und des Mieterstromzuschlags ist der Stichtag der Inbetriebnahme der PV-Anlage. Denn im EEG ist festgelegt, dass die Vergütungssätze über die nächsten Jahre sinken. Genaueres dazu finden Sie in den nachfolgenden FAQ. Einzelheiten zum EEG können Sie in unserem Ratgeber EEG nachlesen.

Lohnt sich der Bau einer PV-Anlage?

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist zunächst eine technische Frage. Experten können sehr leicht anhand der Lage Ihres Gebäudes und der Ausrichtung Ihrer Dachflächen oder angrenzender Gebäude ermitteln, wie viel Sonnenstrom erzeugt werden kann (technische Informationen zu Photovoltaikanlagen finden Sie in unserem Ratgeber Photovoltaik). Passen die Standortbedingungen, lässt sich mit einer PV-Anlage aufgrund der Fördermöglichkeiten viel Geld sparen oder verdienen:

  • selbsterzeugter Strom wird kostenlos geliefert,
  • Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, können Sie je nach Fördervariante an den Netzbetreiber verkaufen,
  • als Vermieter haben Sie durch den geförderten Verkauf von Ökostrom an ihre Mieter eine zusätzliche Einnahmequelle.

Neben den wirtschaftlichen Aspekten ist natürlich auch ein überzeugendes Argument für Photovoltaik: Sonnenstrom ist nachhaltig und CO₂-neutral.

FAQ

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