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Der individuelle Sanierungsfahrplan iSFP: Schritt für Schritt zum Effizienzhaus

Vor 2002 gebaute Wohnhäuser entsprechen meist nicht den heutigen Effizienzstandards. Wohnen Sie in einem solchen Haus, kostet Sie das viel Energie – und damit viel Geld. Außerdem wird die Umwelt mit klimaschädlichen CO₂ belastet, das sich ganz einfach reduzieren ließe. Deshalb fördert der Staat in großem Stil die Komplettsanierung solcher Häuser. Aber nicht jeder kann sein Eigenheim in einem Zug zum Effizienzhaus umbauen. Die Lösung: über einen individuellen Sanierungsfahrplan Teilschritte definieren. Für die Umsetzung der meisten energetischen Einzelmaßnahmen erhalten Sie zum einen eine Bundesförderung (mehr dazu in dem Ratgeber BEG EM). Zum anderen werden Sie für die Erstellung eines iSFP bei vielen Sanierungsmaßnahmen mit einem zusätzlichen Förderbonus von 5 Prozent belohnt. Ein iSFP macht also technisch und wirtschaftlich Sinn!

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan?

Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein definiertes Beratungsinstrument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Der Plan gibt eine wichtige Hilfestellung, in welchen sinnvollen Schritten die Energieeffizienz des Gebäudes verbessert werden kann, bis die gewünschte Effizienzhaus-Stufe erreicht ist. Der iSFP ersetzt dabei aber nicht die fachgerechte Ausführungsplanung der baulichen Maßnahmen.

Um die zusätzlichen Planungskosten aufzufangen, gibt es einen Förderbonus von 5 Prozent auf alle im Sanierungsfahrplan aufgeführten, förderfähigen Maßnahmen. Das schafft einen gewissen finanziellen Ausgleich, wenn die Sanierung nicht in einem Zug erfolgen kann. Denn eine Komplettsanierung wird zum Teil höher gefördert als Einzelmaßnahmen. (Informationen zur Förderung einer Komplettsanierung finden Sie in unserem Ratgeber BEG WG).

Allerdings gibt es zwei Bedingungen, um für den Sanierungsfahrplan den Förderbonus zu bekommen:

  • Der iSFP muss von einem anerkannten Energie-Effizienzexperten vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen erstellt werden.
  • Der Energieeffizienz-Experte muss für die Erstellung des iSFP beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Förderung beantragen und so den Plan dort registrieren lassen.

Ein Sanierungsfahrplan wird manchmal von Handwerkern miterstellt, wenn sie Baumaßnahmen anbieten. Für den Förderbonus reicht das aber nicht: Damit der Sanierungsfahrplan den Vorgaben des BMWK entspricht, muss er von einem unabhängigen Energieeffizienz-Experten kommen, der nicht von der Ausführung der Sanierung profitiert.

Die Erstellung eines iSFP wird deshalb zusätzlich vom BAFA gefördert. Die Beantragung der Förderung übernimmt der Energieeffizienz-Experte selbst. Er bekommt die Förderung direkt ausbezahlt und stellt dem Auftraggeber des Sanierungsfahrplans nur den Differenzbetrag in Rechnung. Diese Vorgehensweise ist wichtig für die spätere Beantragung des zusätzlichen Bonus. Denn mit der Förderung des iSFP ist dieser bei der BAFA registriert.

Was kostet ein individueller Sanierungsfahrplan?

Die Kosten für einen iSFP sind vergleichsweise gering. Dabei übernimmt das BAFA 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars bis zu einer Höchstgrenze von 650 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) gibt es eine zusätzliche Förderung von einmalig 250 Euro pro WEG für die Erläuterung der Beratungsergebnisse im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung.

Die Beratungskosten des Energieeffizienz-Experten richten sich nach dem Aufwand. Doch der Eigenanteil hat sich in der Regel schon mit der Umsetzung der ersten Sanierungsmaßnahme amortisiert.

Was bringt ein individueller Sanierungsfahrplan?

Für den iSFP nimmt der Energieeffizienz-Experte das Wohngebäude vor Ort genau unter die Lupe. Nach Ermittlung des energetischen Ist-Zustands, wird mit Ihnen abgesprochen, welche Effizienzhaus-Stufe erreicht werden soll. Unterstützt durch eine Software strukturiert der Experte die erforderlichen Maßnahmen und achtet darauf, in welcher Reihenfolge die einzelnen Sanierungsschritte die größten Energieeinsparungen bringen. Um Ihr Haus künftig mit einer Wärmepumpe zu beheizen, weist der iSFP außerdem den Weg, die Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Doch nicht nur die energetisch sinnvolle Reihenfolge der Maßnahmen wird bedacht. Auch ohnehin anstehende Instandhaltungs- oder Reparaturarbeiten werden bei der empfohlenen Reihenfolge der Sanierungsschritte berücksichtigt. So vermeiden Sie Mehrfachkosten. Wie ein iSFP aufgebaut ist, zeigt ein Muster-Sanierungsfahrplan auf der Internetseite des BMWK. Durch einen iSFP können Sie also Ihr Haus wirtschaftlicher sanieren. Denn der Bonus von 5 Prozent wird für jede dieser Einzelmaßnahmen gezahlt:

  • Heizungsoptimierung (beispielsweise der hydraulische Abgleich der Heizungsanlage inklusive Einstellung der Heizkurve, Einbau effizienter Heizungspumpen),
  • Einbau von Flächenheizungen oder Niedertemperaturheizkörpern und von Wärmespeichern im Gebäude für den effizienten Betrieb von Wärmepumpen,
  • Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung („Efficiency Smart Home“),
  • Einbau, Austausch oder Optimierung von Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung,
  • Dämmung von Rohrleitungen,
  • Dämmung der Gebäudehülle (beispielsweise von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen),
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden,
  • Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern, Außentüren und Außentoren,
  • Installation außenliegender Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung.

Wie verpflichtend ist ein individueller Sanierungsfahrplan?

Natürlich ist die vollständige Umsetzung eines iSFP sinnvoll – sowohl, um die Umwelt als auch den eigenen Geldbeutel zu schonen. Um alle Maßnahmen bis zur Zielerreichung eines Effizienzhauses zu verwirklichen, haben Sie deswegen 15 Jahre Zeit. Allerdings besteht keine Verpflichtung, alles zu realisieren. Für Maßnahmen des iSFP, die nach 15 Jahren umgesetzt werden, gibt es jedoch den 5-Prozent-Bonus nicht mehr. Wurden bis zum Ablauf der Frist nicht alle Maßnahmen umgesetzt, werden bereits gezahlte Förderungen aber nicht zurückgefordert.

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