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KfW-Programm „Jung kauft Alt“

+++ Neue Fördermittel für Wohneigentum – Bestandserwerb: Zinsverbilligte KfW-Förderkredite für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind, die eine Bestandsimmobilie mit niedrigem Energiestandard erwerben und sich verpflichten, diese energetisch zu sanieren. +++

Wohneigentum – Bestandserwerb für Familien

Familien mit Kindern, die eine bestehende Immobilie kaufen und diese energeieeffizient sanieren, werden von der KfW mit zinsgünstigen Krediten unterstützt. Das maximale zu versteuernde Haushaltjahreseinkommen darf 90.000 EUR bei einem Kind nicht überschreiten, zuzüglich 10.000 EUR je weiteres Kind. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und 10 Jahren Zinsbindung beträgt aktuell beispielsweise 1,51 % effektiv. Förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückskosten. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen.

Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Förderzusage mindestens auf den Standard eines "Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien-Klasse" gemäß der "Bundesförderung für effiziente Gebäude" energetisch saniert werden.

Die verpflichtende energetische Sanierung von älteren Gebäuden trägt zur Senkung des Energieverbrauchs im gesamten Wohnungsbestand bei und ist daher nicht nur finanziell lohnenswert, sondern auch förderlich für das Klima.

KfW „Jung kauft Alt“ – das Wichtigste in Kürze

  • Die geförderte Immobilie muss als Eigentümerin oder Eigentümer selbst bewohnt sein
  • Sanierungsverpflichtung (mind. „Effizienzhauses 70 EE“) innerhalb der folgenden 54 Monate ab Förderzusage
  • Im Haushalt muss mindestens ein Kind unter 18 Jahren leben
  • Das erworbene Haus oder die Eigentumswohnung ist die einzige Wohnimmobilie in Deutschland
  • Das Haushaltseinkommen darf maximal 90.000 EUR bei einem Kind betragen – plus 10.000 EUR für jedes weitere Kind.
  • Wie hoch die Förderung sein wird, hängt davon ab, wie viele minderjährige Kinder im Haushalt leben
  • Zinsverbilligter Kredit (max. 150.000 EUR)
  • Zinssatz von 1,51% effektiv bei 35 Jahren Laufzeit (andere Konditionen mögl.)
  • Förderfähig ist der Kaufpreis inkl. Grundstückskosten
  • Immobilie muss zum Kaufzeitpunkt in Energieeffizienzklasse F,G oder H eingestuft sein
  • Kombinierbar mit anderen KfW Förderprgrammen, beispielsweise BEG EM Heizungsförderung und Maßnahmen zur energetischen Sanierung sowie einem zinsgünstige Ergänzungskredit über die KfW Bank
  • Beantragung über Hausbank

Kredithöhe und Laufzeit

Für die Höhe des Förderkredites ist zunächst ausschlaggebend,

  • wie viele Kinder unter 18 Jahren bei Antragsstellung in diesem Haushalt leben und
  • wie hoch das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ist

Einen KfW-Kredit gibt es bei einem Kind bis maximal 100.000 EUR, bei zwei Kindern sind es bis zu 125.000 EUR und bei drei und mehr Kindern können bis zu 150.000 EUR beantragt werden. Die Kreditlaufzeit kann zwischen sieben und 35 Jahren gewählt werden. Die Zinsbindung kann zehn oder 20 Jahre betragen. Der Zinssatz für ein Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung liegt derzeit beispielswese 1,51 Prozent effektiv.

Förderfähig ist der Kaufpreis der Immobilie inklusive der Grundstückserwerbskosten für maximal eine Wohneinheit.

Dabei können andere Förderprogramme zusätzlich in Anspruch genommen und miteinander kombiniert werden, wie beispielsweise die Heizungsförderung für Privatpersonen (KfW Zuschuss Nr. 458) oder Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (für bereits bezuschusste Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von) Wohngebäuden (KfW Kreidit Nr. 358/359).

Anzahl der KinderMax. HaushaltseinkommenMax. Kreditbetrag
190.000 €100.000 €
2100.000 €125.000 €
ab 3110.000 € + 10.000 € für jedes weitere Kind150.000 €