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Reform des Bundes-Klimaschutzgesetzes – warum für Hausbesitzer wichtig?

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Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) legt die Ziele zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen bis zur Klimaneutralität im Jahr 2045 fest – und es wird kontinuierlich weiterentwickelt. Die neueste Reform soll in Kürze in Kraft treten. Das KSG bestimmt dabei den Handlungsrahmen für weitere Gesetzgebungen, Verordnungen und Förderungen zur CO₂-Einsparung, beispielsweise im Gebäudesektor. Das ist aber nur ein Grund, warum das Klimaschutzgesetz für Hausbesitzer so wichtig ist.

Die Neufassung des KSG legt den Fokus auf zukünftige Emissionen. Bisher wurde erst mit Sofortprogrammen reagiert, wenn im jährlichen Rückblick die Treibhausgasbilanz eine Zielverfehlung offenbarte. Nun veröffentlicht die Bundesregierung jedes Jahr einen Klimaschutzbericht mit einer Prognose, inwieweit die beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen die Klimaziele wirklich erreichen. Die entsprechenden Maßnahmen dazu wurden bereits im Klimaschutzprogramm 2023 festgelegt. Sollte in zwei aufeinander folgenden Jahren das Gesamtziel an Treibhausgasen überschritten werden, ist die Bundesregierung verpflichtet, mit weitergehenden Programmen gegenzusteuern. Der unabhängige Expertenrat für Klimafragen kann dazu ebenfalls Vorschläge unterbreiten. Der Expertenrat besteht aus fünf Fachleuten unterschiedlicher Disziplinen. Er prüft außerdem die Wirksamkeit der Einzelmaßnahmen, mit denen die im Klimaschutzgesetz definierten Emissionsminderungsziele erreicht werden sollen.

Neu im reformierten KSG ist außerdem, dass eine Verrechnung der Emissionen aus den verschiedenen Sektoren zulässig ist. Überschreiten beispielsweise die Sektoren Gebäude und Verkehr ihre Jahresemissionsmengen – was bislang fast immer der Fall war – können diese mit den anderen Sektoren (Energie, Industrie, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft) verrechnet werden, wenn diese ihre Ziele unterschreiten.

Inhalt:

Klimaziele des Klimaschutzgesetzes

Das Klimaschutzgesetz: Auswirkung auf Heiztechnik und Heizkosten

Warum sind Wärmepumpen die ideale Heiztechnik?

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Klimaziele des Klimaschutzgesetzes

Bis zur Klimaneutralität 2045 sind als Zwischenziel für das Jahr 2030 folgende Emissionsmengen pro Sektoren im Klimaschutzgesetz festgelegt, gemessen in Millionen Tonnen CO₂-Äquivalent (Mio. t CO₂-Äq):

SektorJahresemissionsmenge 2030
in Mio. t CO₂-Äq*
Energiewirtschaft108
Industrie118
Gebäude67
Verkehr85
Landwirtschaft56
Abfallwirtschaft und Sonstiges 4
GESAMT 438
*CO₂-Äquivalent ist eine Größe, die mittels Umrechnungsfaktoren die Klimaschädlichkeit verschiedener Treibhausgase mit Kohlendioxid gleichsetzt. 

Zum Vergleich: Nach den jüngsten Schätzungen hat im Jahr 2023 der Sektor Gebäude 102 Mio. t CO₂-Äq ausgestoßen. Aktuellen Prognosen zur Folge wird der Gebäudesektor das Zwischenziel für 2030 wohl überschreiten. Hauptursachen sind fossile Heizungen und viele alte Gebäude mit einem schlechten energetischen Standard.

Die jährlichen Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 sind im KSG als Jahresgesamtmengen vorgeschrieben. Über alle Sektoren hinweg sollen sie schrittweise bis 2040 auf nur noch rund 87 Mio. t CO₂-Äq sinken. Die Ziele der jährlichen, maximal zulässigen Treibhausgasemissionen für 2041 bis 2045 sollen spätestens im Jahr 2032 feststehen.

Das Klimaschutzgesetz: Auswirkung auf Heiztechnik und Heizkosten

Die Auswirkungen des Klimawandels, mit ausgelöst durch zu hohe Emissionen von Treibhausgasen, sind für jeden spürbar. Das macht nachhaltige Konzepte zur Gewinnung und Nutzung von Energie so dringend – auch im Heizungskeller! Gefordert sind klimafreundliche Heiztechniken mit Erneuerbaren Energien. So kann jeder den Anteil fossiler Energiequellen verringern und einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von CO₂ leisten. Hinzu kommt: Das Klimaschutzgesetz sieht vor, dass die Kosten für fossile Brennstoffe kontinuierlich ansteigen. Die Entscheidung für einen regenerativen Wärmeerzeuger, beispielsweise eine Wärmepumpe, ist also gleichzeitig ein Schutz vor diesen Kostensteigerungen. Wie das KSG weitere Gesetzgebungen beeinflusst, ist in der nachstehenden Übersicht zusammengefasst. Welche Auswirkungen daraus für Haus und Heizung resultieren, können Sie auf unseren verlinkten Ratgeberseiten lesen.

Gesetze und Verordnungen der Klimagesetzgebung
Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG)Gesetzliche Festlegung von Obergrenzen der jährlichen Treibhausgas-Emissionen. Die erlaubten Emissionsmengen sind für sechs Wirtschaftssektoren definiert, darunter der Sektor „Gebäude“. Ausgehend von der Jahresemission im Jahr 1990 (entspricht 100 %) ist eine schrittweise, prozentuale Minderung bis zur Treibhausgas-Neutralität im Jahr 2045 vorgezeichnet.
Gebäudeenergiegesetz (GEG) Dieses Gesetz enthält Vorgaben für Bauherren, wie hoch der Primärenergiebedarf eines Haustyps sein darf und wie hoch der Anteil an Erneuerbaren Energien sein muss. Das hat maßgeblichen Einfluss auf die Wahl der Heiztechnik.
Wärmeplanungsgesetz (WPG)Kommunen müssen eine Planung vorlegen, in welchen Gebieten künftig eine leitungsgebundene Versorgung möglich ist, die die Vorgaben des GEG zur Nutzung Erneuerbarer Energien erfüllt. Das kann ein Fern- oder Nahwärmeanschluss sein oder die Bereitstellung von Wasserstoff. Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern haben die Wärmeplanung bis spätestens 1. Juli 2026 abzuschließen, kleinere Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohner haben dazu bis zum 1. Juli 2028 Zeit.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)Förderrichtlinien für die Inanspruchnahme von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten für die energetische Sanierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden, für den Bau von Effizienzhäusern und Einzelmaßnahmen wie die Installation einer umweltfreundlichen Heizung.
Brennstoff-Emissionshandelsgesetz (BEHG)Gesetzliche Regelung des Handels mit Emissionszertifikaten, aus denen die CO₂-Bepreisung resultiert. Der Preis pro ausgestoßener Tonne CO₂ ist zunächst bis zum Jahr 2025 festgelegt, steigt aber jährlich. Fossile Brennstoffe werden so unabhängig vom Markpreis verteuert.
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Gesetzliche Festlegung der angestrebten Strommengen, die künftig aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden sollen, vor allem aus Windkraft und Photovoltaik. Das Gesetz regelt auch die Förderungen, um Investitionsanreize zu schaffen.

Warum sind Wärmepumpen die ideale Heiztechnik?

Für die Verringerung der CO₂-Emissionen sind Wärmepumpen eine sehr gute Lösung: Sie brauchen nur etwa 25 Prozent Antriebsenergie (Strom), um 75 Prozent Energie zum Heizen und zur Warmwasserbereitung aus der Umwelt zu gewinnen. Außerdem können Wärmepumpen mit weiteren Erneuerbaren Energien kombiniert werden. Kommt der Strom für die Wärmepumpe zum Beispiel von der Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach, ist in Kombination mit einem Batteriespeicher und einem smarten Energiemanagementsystem eine nahezu treibhausgasneutrale Heizung möglich. Die Installation einer Wärmepumpe ist also eine zukunftssichere Heiztechnik. Auch, wenn gesetzliche Vorgaben, angetrieben durch das Klimaschutzgesetz, verschärft werden sollten. Oder was die große Unsicherheit betrifft, ob und wann Ihre Kommune Erneuerbare Energien über ein Wärmenetz bereitstellen kann.

Moderne Wärmepumpen können veraltete Ölheizungen oder Gasheizungen ersetzen und an bestehende Wärmeverteilungen angeschlossen werden. Damit eine Wärmepumpe wirtschaftlich arbeitet, sind zwar bestimmte Voraussetzungen zu prüfen. Doch rund 70 Prozent der Immobilien in Deutschland können ohne weitere bauliche Maßnahmen mit einer Wärmepumpe effizient beheizt werden. Was in Ihrem Eigenheim geht, fragen Sie am besten einen Heizungsfachmann. Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen Beratungstermin in Ihrem Haus mit einem versierten Vaillant Fachpartner.

Wie eine Wärmepumpe arbeitet, welche technischen Lösungen es für den Neubau und die Sanierung gibt sowie Fakten zu zahlreichen Mythen, die sich um Wärmepumpen ranken, finden Sie in unserem Wärmepumpen-Ratgeber. Warum eine Wärmepumpe auch für die Modernisierung die ideale Lösung ist, erfahren Sie in unserem Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Mit welchen Wärmepumpen Umweltenergie effizient genutzt werden kann, erfahren Sie hier!