FAQ
Bin ich auch zu einer Heizungsprüfung verpflichtet, wenn ich vor Kurzem meine Heizung getauscht habe?
Ja, wenn es sich bei der neuen Heizung um ein Gasgerät handelt. Es kann sein, dass die Einstellungen Ihrer neuen Heizung im Rahmen der Inbetriebnahme auf einen hohen Komfort ausgelegt wurden und daher eventuell Optimierungspotential in Bezug auf die Energieeffizienz besteht. Optimierungsmaßnahmen wie zum Beispiel Rohrleitungsdämmung oder effizientere Pumpen werden bei einer neuen Heizung in den meisten Fällen nicht erforderlich sein.
Die Verpflichtung zur Heizungsprüfung entfällt lediglich in Gebäuden, die im Rahmen eines standardisierten Energiemanagementsystems oder Umweltmanagementsystems verwaltet werden und in Gebäuden mit standardisierter Gebäudeautomation. Ebenso entfällt die Verpflichtung zur Heizungsprüfung, wenn innerhalb der vergangenen zwei Jahre vor dem 1. Oktober 2022 eine vergleichbare Prüfung durchgeführt und kein weiterer Optimierungsbedarf festgestellt worden ist.
Kann Vaillant die Heizungsprüfung auch im Rahmen der Wartung meiner Heizung durchführen?
Nein, leider können wir den Heizungs-Check nicht im Rahmen der Wartung Ihrer Heizung durchführen. Der Heizungs-Check beschäftigt sich nicht nur mit dem Heizgerät, sondern auch mit anderen Bestandteilen des Heizsystems wie zum Beispiel Pumpen, Rohrleitungen, Armaturen und der optimalen Wärmeverteilung (hydraulischer Abgleich). Bitte wenden Sie sich an Ihren Heizungsfachbetrieb, Schornsteinfeger oder Energieberater.